Weiterbildung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in

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Weiterbildungsmaßnahmen sichern den Arbeitsplatz beziehungsweise erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ein erfolgreicher Abschluss zur geprüften Rechtsfachwirtin bedeutet
meistens einen Karrieresprung, der sich durch ein höheres Gehalt auszahlt. Lesen Sie hier, mit welchen Inhalten Sie sich bei dieser Weiterbildungsmaßnahme beschäftigen müssen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten und mit welchem finanziellen Aufwand Sie rechnen müssen.

Aus der Praxis
Lea P. stößt mit ihren Kolleginnen und ihrem Chef nachFeierabend mit einem Glas Sekt an. Die Flasche hat der Kanzleiinhaber spendiert, da Lea die Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin erfolgreich abgeschlossen hat. Nach und nach soll Lea künftig die Aufgaben der Bürovorsteherin Frau Meyer übernehmen, die in einem Jahr in den Ruhestand gehen wird.

Lea wird im Laufe der Zeit vermehrt die Kanzleiabläufe koordinieren und sich um das Mitarbeitermanagement kümmern. Auf ihren Schultern wird dann viel Verantwortung lasten. Ein wenig nervös ist die frisch gebackene Fachwirtin schon, denn sie weiß, dass sie in ihrer Position Einfluss auf den Erfolg der Kanzlei hat.

Als der Kanzleiinhaber dann in seiner Rede erwähnt, dass Lea mit ihrer Weiterbildungsmaßnahme ideale Voraussetzungen geschaffen habe, um in seiner Anwaltskanzlei leitende Aufgaben zu übernehmen, ist sie jedoch in erster Linie stolz. Sie hat sich vorgenommen den Chef genauso zu entlasten, wie er das von Frau Meyer her kennt.

INFO
Fachwirte haben i. d. R. nach erfolgreich bestandener Weiterbildung einen Abschluss, der mit einem Meistertitel im Handwerk vergleichbar ist. Sie stehen in der Hierarchie unter den Rechtsanwälten, aber über den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Neben dem Rechtsfachwirt kommt für RENOs, die einen Fachwirt anstreben, eine Maßnahme zum
Notarfachwirt, Kanzleifachwirt oder Fachwirt für Büro- und Projektorganisation in Frage. Die Ausbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in ist jedoch für RENOs prädestiniert. Im Vergleich zu Notarfachwirten ist man thematisch breiter aufgestellt.

Tätigkeitsfeld
Die meisten Rechtsfachwirte arbeiten in einer Rechtsanwaltskanzlei und übernehmen dort qualifizierte nichtanwaltliche Aufgaben mit folgenden Schwerpunkten:
– Verwaltung (z. B. Erstellen von Dienst- und Vertretungsplänen)
– Organisation und Administration (bspw. Fristenkontrolle oder Terminvergabe)
– Leitung (z. B. betriebliches Rechnungswesen).

INFO
Neben der Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei werden Rechtsfachwirte u. a. in Patentanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen von Unternehmen sowohl im Dienstleistungssektor als auch in Industrie und Wirtschaft eingesetzt.

Als geprüfte/r Rechtsfachwirt/in hat man im Beruf mehr Möglichkeiten als mit einem Abschluss als Reno. Man darf beispielsweise selbstständig Aufgaben in einem Anwaltsbüro sowie Personalverantwortung übernehmen. Nachfolgend wichtige Tätigkeitsbereiche im
Überblick:
– Büromanagement (organisatorische Aufgaben)
– Betriebswirtschaftliche Aufgaben (z. B. Leitung des Rechnungswesens)
– Mandantenbetreuung (Bindeglied zwischen Mandanten und Anwälten)
– Personalwesen (z. B. Einarbeitung von neuen Mitarbeitern, Führen von Mitarbeitergesprächen, Urlaubsplanung)
– Organisation
– Vorbereitung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln
– Vorbereitung von Schriftsätzen für Klagen, Verträge und Zwangsvollstreckungen
– Vollstreckungsangelegenheiten.

INFO
Bereits seit 2001 gibt es eine bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ (BGBl 2001 I S. 2250).

Voraussetzungen
Wer den Abschluss zur geprüften Rechtsfachwirtin anstrebt, sollte verschiedene persönliche Voraussetzungen (Soft Skills) erfüllen. Darüber hinaus gibt es fachliche Anforderungen, die Sie zwingend mitbringen müssen.

Persönliche Voraussetzungen
Rechtsfachwirte sollten verantwortungsbewusst sein, über eine gute Kommunikationsfähigkeit verfügen und bereit sein sich weiterzubilden. Letzteres ist aufgrund ständiger Gesetzesänderungen erforderlich.

Kommunikationsfähigkeit ist die Grundlage für einen souveränen Umgang mit Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen und Mandanten. Wer kommunikationsfähig ist, erkennt die Absichten und Wünsche seines Gegenübers und kann entsprechend mit geeigneten sachlichen Argumenten, der richtigen Wortwahl und dem passenden Tonfall reagieren. Das umfasst außerdem, dass man in der Lage ist unangenehme Dinge anzusprechen, zuhört, ohne den anderen zu unterbrechen, Blickkontakten standhält und sich in Gesprächen nicht
durch Emotionen leiten lässt.

Weitere Soft Skills, über die angehende Rechtsfachwirte verfügen sollten, sind:
– Organisationsfähigkeit: Rechtsfachwirte sollten in der Lage sein, Termine und Arbeitsabläufe so zu planen und zu organisieren, dass die Arbeitszeit möglichst optimal genutzt wird.
– Flexibilität: Wer anpassungsfähig ist, kann sich rasch und unabhängig von einer Situation auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen (beispielsweise kurzfristige Absage von Terminen, Einführung einer neuen Kanzleisoftware).
– Zuverlässigkeit: Pünktlichkeit und das termingerechte Erledigen von Aufgaben sollten für Rechtsfachwirte selbstverständlich sein.

INFO
Wenn Sie selbstkritisch sind und die eine oder andere Schwäche bei sich selbst erkennen, heißt das nicht, dass Sie grundsätzlich für eine Weiterbildungsmaßnahme zur Rechtsfachwirtin ungeeignet sind. Wer ernsthaft an sich arbeitet, kann seine sozialen Kompetenzen verbessern. Wenn Sie bspw. Fachliteratur zum Thema Soft Skills lesen, eignen Sie sich auf diese Weise Fachwissen an. Versuchen Sie, Tipps und Anregungen, die Sie in der Literatur finden, konsequent in Ihrem Leben umzusetzen.

Fachliche Voraussetzungen
Teilnahmevoraussetzung für die Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme zur Geprüften Rechtsfachwirtin bzw. zum Geprüften Rechtsfachwirt ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten. Darüber hinaus wird Berufserfahrung verlangt. Diese sollte zum Prüfungszeitpunkt zwei Jahre betragen. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung sollte man über sechs Jahre Berufspraxis verfügen. Die Angaben beziehen sich auf den jeweiligen Prüfungszeitpunkt.

Die Weiterbildungsmaßnahme
Die Weiterbildungsmaßnahme findet i. d. R. neben einem Beschäftigungsverhältnis als Abend- und/oder Wochenend- bzw. Fernstudium statt und dauert meistens zwei Jahre. Sie wird von Rechtsanwaltskammern sowie privaten Instituten in Form von Seminaren und Fernstudiengängen angeboten. Zum Teil gibt es auch Kombinationen dieser Alternativen.

INFO
Die Bezeichnung „Studium“ wird immer wieder im Zusammenhang mit Geprüften Rechtsfachwirten verwendet. Das ist streng genommen nicht korrekt, da mit einem Studium eigentlich ein Bachelor- oder Masterabschluss bezeichnet wird.

Der RENO Bundesverband beschreibt in seinem Webauftritt Inhalte, die im Rahmen der Studiengänge behandelt werden. Genannt werden die Methodik der Rechtsanwendungen und umfassende Wissensvermittlung in den Fachbereichen:
– Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht, Zwangsvollstreckung und materielles Recht
– Personalwirtschaft, Mandantenbetreuung und Büroorganisation.

INFO
Achten Sie darauf, welche Dozenten die Wissensvermittlung übernehmen. 
Sinnvoll ist es, wenn Sie von Praktikern wie bspw. Anwälten, Richter, Rechtspflegern oder Rechtsfachwirten unterrichtet werden.

Der Ausbildungsplan umfasst nach Angaben des RENO Bundesverbandes folgende Punkte:
– Einführung in die Grundlagen des Studiums
– Bürgerliches Recht
– Handels- und Gesellschaftsrecht
– Zivilverfahrensrecht
– Zwangsvollstreckungsrecht
– Insolvenzrecht
– Immobiliarvollstreckungsrecht
– Kosten- und Gebührenrecht
– Verfahrensrecht (FamFG, Fachgerichtsbarkeiten)
– Strafverfahrensrecht
– Straßenverkehrsrecht/Unfallregulierung
– Büroorganisation und -verwaltung
– Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung.
(Quelle: http://www.renobundesverband.de/Studium-Rechtsfachwirt.html)

Beispiel
Bei der Rechtsanwaltskammer Köln fällt der größte Anteil, der dort insgesamt 456 angebotenen Unterrichtseinheiten (UE), mit 140 UE auf das Vollstreckungsrecht, gefolgt vom Kostenrecht 94 UE und vom bürgerlichen Recht (70 UE). Die restlichen Einheiten umfassen 34 bis 4 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtseinheit umfasst bei der RAK Köln 45 Minuten.

Die Prüfung
Die Prüfung wird vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer abgelegt. Eine nicht bestandene Prüfung kann i. d. R. zweimal wiederholt werden. Die Prüflinge müssen sich einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil unterziehen.

Schriftliche Prüfung
Im Rahmen der schriftlichen Prüfung werden i. d. R. fünf zwei- bis vierstündige Klausuren verlangt. Die Aufteilung kann möglicherweise wie folgt aussehen:
– zwei Stunden Bürgerliches Recht
– zwei Stunden Zwangsvollstreckung
– zwei Stunden Personalwirtschaft
– zwei Stunden Büroorganisation
– vier Stunden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

INFO
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Prüfungsinhalten finden 
Sie in § 4 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 23.08.2001.

Mündliche Prüfung
Zur mündlichen Prüfung wird zuzulassen, wer den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils nachweist. Die schriftliche Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die mündliche Prüfung dauert rund 30 Minuten und besteht aus einem praxisorientierten Situationsgespräch. Die Prüflinge sollen dort zeigen, dass sie Sachverhalte systematisch analysieren, zielorientiert bearbeiten und darstellen können sowie in der Lage sind Gespräche situationsbezogen vorzubereiten und durchzuführen (Quelle: http://ausbildung.rak-koeln.de/downloads/Verordnung-vom-23.08.2001.pdf).

Kosten
Die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme bewegen sich i. d. R. im unteren vierstelligen Bereich.

Beispiel 1
Der RENO-Verband unterscheidet Studiengebühren für Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Ausbildung gliedert sich hier in vier Unterrichtsphasen, für die zurzeit jeweils 725,00 € von Mitgliedern zu zahlen sind. Das macht zusammen 2.900,00 €. Nichtmitglieder werden pro Phase mit 850,00 € (insgesamt 3.400,00 €) zur Kasse gebeten. Hinzu kommen Anmeldegebühren von 50,00 € sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder sowie die Prüfungsgebühr der jeweiligen Kammer (Quelle: RENO-Bundesverband)

Beispiel 2
Bei der Rechtsanwaltskammer Köln liegt die Kursgebühr aktuell bei 1.800,00 € und ist in drei Teilbeträgen fällig. Einige Arbeitgeber übernehmen die Kosten, insbesondere dann, wenn sie einen dringenden Bedarf an Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen mit einer entsprechenden Qualifikation haben. Wenn Sie einen Abschluss zur Geprüften Rechtsfachwirtin anstreben, schadet es nicht, den Vorgesetzten nach einer finanziellen Unterstützung zu fragen. Allerdings sollten Sie sich dann im Vorfeld intensiv mit der Weiterbildungsmaßnahme auseinandersetzen. Nur so können Sie zu jeder Frage Rede und Antwort stehen und zeigen, wie wichtig Ihnen die Angelegenheit ist.

INFO
Wenn Sie einen Abschluss als Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in anstreben, planen Sie neben den Gebühren weitere Kosten für Literatur und Arbeitsmaterialien ein. Berufsbegleitende Lehrgänge und Präsenzveranstaltungen im Fernstudium finden in unterschiedlichen Städten statt. Hierfür müssen Sie ggf. Reisekosten (Fahrt, Übernachtungs- und Verpflegungskosten) einkalkulieren.

Fördermöglichkeiten
Wie bereits in unserem Beitrag in RENO 1/2020 S. 24 angesprochen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich in finanzieller Hinsicht bei der Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin unterstützen zu lassen, darunter Förderprogramme wie z. B. BAföG oder Stipendien.

Aufstiegs-BAföG
Das Förderangebot Aufstiegs-BAföG richtet sich an Teilnehmer, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen und sich auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Dazu gehört auch ein angestrebter Abschluss zur Geprüften Rechtsfachwirtin.

Aufstiegs-BAföG beinhaltet u. U. Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen sowie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand wie z. B. Maßnahmenkosten, Unterhaltsbedarf etc. (Quelle: https://www.aufstiegs-bafoeg.de).

Am besten lassen Sie sich über Möglichkeiten der Aufstiegsförderung beraten. Beratung und Antragstellung sind nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Innerhalb der Bundesländer liegt die Zuständigkeit meistens im Bereich der kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Ausnahmen. Die Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie hier.

INFO
Das Aufstiegs-BAföG ersetzt das ursprünglich Meister-BAföG. Lassen Sie sich nicht durch den Begriff „Meister BAföG“ irritieren. Das Aufstiegs- BAföG fördert, unabhängig vom Alter, nicht nur die Vorbereitung auf Meisterabschlüsse, sondern auch die Vorbereitung auf zahlreiche weitere Weiterbildungsabschlüsse wie Betriebswirte, Fachwirte, Techniker
u.v.m.

Begabtenförderung
Gute Leistungen lohnen sich. Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt engagierte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei der weiteren Qualifizierung. Ab 2020 werden die Förderleistungen des Stipendienprogramms sogar von bislang maximal 7.200 € auf 8.100 € erhöht.

Um gefördert zu werden, müssen Sie jünger als 25 Jahre sein und eine besondere Qualifizierung nachweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Sie darüber hinaus entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden.
– Sie haben bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb gewonnen, Platz zwei oder drei belegt.
– Sie weisen eine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
(Quelle: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/
bewerbungsvoraussetzungen.html)

Weitere Informationsquellen
Darüber hinaus können Sie sich über folgende Adressen über Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen informieren:
Agentur für Arbeit
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung
Arbeit- und Bildung e.V.
– Weiterbildungsstipendium (in Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, BMBF): www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html und unter https://www.bildungspraemie.info
Meister BAföG

INFO
Förderprogramme ändern sich häufig. Nicht selten gibt es neue Angebote. 
Deshalb empfiehlt es sich, von Zeit zu Zeit entsprechende Recherchen durchzuführen.

Bildungsurlaub
Förderung gibt es nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten. Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verbriefter Anspruch für anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
und eine besondere Art der Förderung. Bildungsurlaub stellt Zeit zur Verfügung. Das ist, insbesondere kurz vor einer wichtigen Prüfung, sehr hilfreich. Wer davon profitiert, hat den Rücken weitestgehend frei und kann sich in Ruhe auf seine Prüfung vorbereiten. Dabei wird der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt, um sich beruflich weiterzubilden. Der Bildungsurlaub ist in jedem Bundesland individuell im jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Ausnahmen bilden Bayern und Sachsen, die über kein Bildungsurlaubsgesetz verfügen. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder die zuständige
Rechtsanwaltskammer wenden.

MERKE
Damit Arbeitnehmer im Rahmen des Bildungsurlaubs problemlos freigestellt werden können, sollte der Arbeitgeber über die geplante Ausfallzeit rechtzeitig informiert werden.

Berufsaussichten, Perspektiven und Abschlusstipps
Wer die Prüfung zum Geprüften Rechtsfachwirt bzw. zur Geprüften Rechtsfachwirtin erfolgreich absolviert hat, verfügt über hervorragende Voraussetzungen, um in einer Anwaltskanzlei leitende Aufgaben zu übernehmen.

In jedem Fall zeigt der erfolgreiche Abschluss berufliches Engagement, Motivation und Durchhaltevermögen. Selbst dann, wenn der aktuelle Arbeitgeber das nicht zu schätzen weiß, viele Vorgesetzte suchen Mitarbeiter mit genau diesen Eigenschaften. Mit diesen
Skills, in Kombination mit den erworbenen Kompetenzen, erhöhen Sie somit die Chancen auf einen Arbeitsplatz, da diese i. d. R. einen Mehrwert für den Arbeitgeber darstellen.

Abschließend noch folgende Tipps für Sie:
– Wer sich ernsthaft für die Fortbildungsmaßnahme interessiert, sollte sich umfassend bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer informieren. Darüber hinaus empfehlen sich Gespräche mit ehemaligen Prüflingen, insbesondere was den zeitlichen Aufwand anbelangt. Doch sollten Sie die Aussagen kritisch sehen. Es gibt immer wieder Teilnehmer/innen die nicht zugeben wollen, wie viel Zeit sie tatsächlich investiert haben.
– Je nach Region müssen Sie u. U. mit längeren Wartezeiten rechnen, bis die nächste Ausbildung startet. Daher empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung.