Mehr Geld für Anwältinnen und Anwälte

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Nach langem Ringen ist die Reform der Rechtsanwaltsvergütung beschlossen worden und das Kostenrechtsänderungsgesetz Anfang des Jahres in Kraft getreten. Es sieht im Wesentlichen eine lineare Erhöhung der Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren um 10 % sowie einige strukturelle Veränderungen im anwaltlichen Gebührenrecht vor. Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls um 10 %. Darüber hinaus erhöhen sich auch die Honorare unter anderem der Sachverständigen, der Dolmetscher sowie die Entschädigungen für Zeugen.

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) haben vehement dafür gekämpft, dass die Rechtsanwaltsvergütung endlich angepasst wird, denn immerhin liegt die letzte Erhöhung gut sieben Jahre zurück. Gleichwohl hält sich ihre Begeisterung über die Erhöhung in Grenzen. „Unser Ziel, die anwaltliche Vergütung an die wirtschaftliche Entwicklung seit 2013 anzupassen, wird nicht vollständig erreicht“, erklärt Rechtsanwalt Michael Then, Schatzmeister der BRAK und Präsident der Rechtsanwaltskammer München. Sowohl die lineare Anpassung als auch die strukturellen Änderungen bleiben hinter den Forderungen zurück. Eigentlich hatten sich Kammer und Verein vorgestellt, dass die Rechtsanwaltsgebühren an die Tariflohnentwicklung seit August 2013 angepasst würden. Die beträgt allerdings ca. 18 %.

Auch halten DAV und BRAK ihre Forderungen nach strukturellen Änderungen und Ergänzungen, die jetzt nicht aufgegriffen wurden, sowie nach wesentlich kürzeren Intervallen der Gebührenanpassungen weiterhin aufrecht. „Nur eine angemessene gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung gewährleistet dauerhaft den Zugang zum Recht“, betont DAV-Präsidentin Edith Kindermann. Die bereits seit langem angemahnte Erhöhung erhält vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zusätzliche Bedeutung, denn die Anwaltschaft ist deutlich von der Krise betroffen. Das geht aus zwei Umfragen hervor, die die BRAK im Frühjahr und Herbst 2020 durchgeführt hat.

Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verzeichnen einen deutlichen Rückgang bei ihren Mandaten und müssen zudem höhere Außenstände verkraften. Auch rechnen viele damit, dass es eine Weile dauern wird, bis sie die wirtschaftlichen Einbrüche bewältigt haben werden. Die moderate Erhöhung der Gebühren wird dazu hoffentlich einen Beitrag leisten können.

Die Änderungen im Überblick:

• Alle Anwaltsgebühren und auch die Gerichtskosten steigen jeweils linear um 10 %.

• Bei sozialrechtlichen Mandaten gibt es eine zusätzliche Steigerung um 10 %, so dass sich die Anwaltsgebühren in diesem Bereich insgesamt um 20 % erhöhen.

• Der Verfahrenswert in Kindschaftssachen wird von 3.000,– € auf 4.000,– € angehoben.

• Eine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG entsteht auch bei einem privatschriftlichen Vergleich, die Beteiligung des Gerichts ist dafür nicht erforderlich.

• Die Anrechnung der Mehrfachgeschäftsgebühr wird durch einen Deckel begrenzt.

• Bei der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe wird, die Kappungsgrenze von 30.000,– € auf 50.000,– € erhöht.

• Die Fahrtkostenpauschale ist von 0,30 € auf 0,42 € je zurückgelegten Kilometer angehoben worden.

• Tages- und Abwesenheitsgelder betragen jetzt 30,– € (bis 4 Stunden), 50,– € (4 bis 8 Stunden) oder 80,– € (über 8 Stunden).