Die Arbeit mit einem elektronischen Fristenkalender

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Digitaler Fristenkalender

Nahezu jede Kanzleisoftware verfügt über Funktionen zur elektronischen Berechnung und Notierung von Fristen. Die Arbeitsabläufe rund um das Thema Fristen sind aus zwei Gründen häufig noch nicht digital. Zum einen sind viele Kanzleien dem Einsatz von Kanzleisoftware zum Trotz noch nicht auf rein elektronische Akten umgestiegen und durch das Zusammenspiel von Fristen und Handakten macht die einseitige Digitalisierung des Fristenmanagements keinen Sinn. Zum anderen animiert die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Arbeit mit elektronischen Fristenkalendern nicht gerade zu einer rein digitalen Arbeitsweise.

Mehr zu den Themen „Rechtsprechungen zu elektronischen Fristenkalendern“ und „Aktuelle Workflows in Kanzleien“ kannst Du auf dem Portal digitalekanzlei.de nachlesen.