Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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myriam
#1
11.11.2008, 09:56
Hallo!
Wir vollstrecken gerade aus einem PfüB (das Arbeitseinkommen) gegen zwei Schuldner (Ehepaar). Nun wollen wir aber auch einen normalen Zwangsvollstreckungsantrag bzgl. der Ehefrau machen. Müssen wir dann einen zweiten vollstreckbaren Titel anfordern?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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susannen aus s.
#2
11.11.2008, 09:57
Nö, aber du musst wohl warten, bis der Pfüb erlassen ist und der Titel wieder da ist, dann kannst du auch an anderen Stellen weiter vollstrecken.
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zenzi75
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#3
11.11.2008, 09:57
Beantrage doch einfach eine Titelteilung
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susannen aus s.
#5
11.11.2008, 10:01
Naja, das dauert aber länger, als wenn sie auf den Titel wartet!
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zenzi75
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#6
11.11.2008, 10:04
ist richtig, aber für zukünftige ZV sicherlich erwägenswert...
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myriam
#7
11.11.2008, 10:04
Danke für Eure Antworten, werde dann mal warten bis der Titel wiederkommt und meinem Chef das auch noch mal erklären
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wifey
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#8
11.11.2008, 16:37
Wie beantragt man denn eine
Titelteilung? Bin wohl doch zu lange raus .... das hab ich noch nie gehört
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Viele Grüße
ich
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Smilie
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#9
11.11.2008, 16:40
ich aber auch nicht Wifey -
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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zenzi75
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#10
11.11.2008, 16:42
ne Titelteilung habe ich auch noch nicht beantragt, aber bei Unterhaltstiteln machen die Jugendämter das häufig, wenn Ansprüche auf das Amt bzw. die Stadt übergegangen sind.
Also dürfte das wohl bei anderen Titel mit mehren Schuldner auch gehen. Ich würde das einfach so beantragen und damit begründen, daß man zeitgleich Vollstreckungen unternehmen will, weil zeitversetzte ZV evtl. zu spät kommen könnte...