Hallo!
Wir vollstrecken gerade aus einem PfüB (das Arbeitseinkommen) gegen zwei Schuldner (Ehepaar). Nun wollen wir aber auch einen normalen Zwangsvollstreckungsantrag bzgl. der Ehefrau machen. Müssen wir dann einen zweiten vollstreckbaren Titel anfordern?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Zweiten Vollstreckungstitel beantragen?
Nö, aber du musst wohl warten, bis der Pfüb erlassen ist und der Titel wieder da ist, dann kannst du auch an anderen Stellen weiter vollstrecken.
Danke für Eure Antworten, werde dann mal warten bis der Titel wiederkommt und meinem Chef das auch noch mal erklären
ich aber auch nicht Wifey -
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1424
- Registriert: 31.10.2008, 11:04
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Insel Kreta/Griechenland
ne Titelteilung habe ich auch noch nicht beantragt, aber bei Unterhaltstiteln machen die Jugendämter das häufig, wenn Ansprüche auf das Amt bzw. die Stadt übergegangen sind.
Also dürfte das wohl bei anderen Titel mit mehren Schuldner auch gehen. Ich würde das einfach so beantragen und damit begründen, daß man zeitgleich Vollstreckungen unternehmen will, weil zeitversetzte ZV evtl. zu spät kommen könnte...
Also dürfte das wohl bei anderen Titel mit mehren Schuldner auch gehen. Ich würde das einfach so beantragen und damit begründen, daß man zeitgleich Vollstreckungen unternehmen will, weil zeitversetzte ZV evtl. zu spät kommen könnte...