Hallöchen,
ich habe hier eine Sache wo ich einen Mahnbescheid beantragen soll, um die Verjährung zu hemmen.
Es geht darum, dass während eines Mietverhältnisses Beschädigungen an Türzargen / Türen vorgenommen wurden und Malerkosten. Dazu noch Nebenkosten, die ich aber unter "Mietnebenkosten - auch Renovierungskosten -" setzen würde.
Aber für die Beschädigungen etc. weiß ich nicht genau. Ist das Schadensersatz aus Vertrag (Mietvertrag) oder Miete (sonstige)???
Der Rest scheidet meiner Meinung nach aus... bin mir aber unsicher...
Und wie muss ich das genau bezeichnen? Meiner Meinung nach muss das konkret bezeichnet sein, damit die Verjährungshemmung eintritt. Reicht dann die Katalognummer mit deren eigenem Text?
(den MB beantrage ich über das Programm AnNoText und dann über EGVP)
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
LG
Pretty Belinda
Katalognummer MB wg. Schadensersatz/Miete?
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Vielen Dank für die schnelle Antwort
LG
Pretty Belinda
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Hallo zusammen,
ich einen Anspruch aus rückständiger Miete und dann Kosten für Instandsetzung der Mieträume nach Auszug (Schadenersatz). Das eine hängt von einer Gegenleistung ab, die bereits erbracht ist, das andere nicht. Muss ich jetzt zwei Häkchen setzen???
ich einen Anspruch aus rückständiger Miete und dann Kosten für Instandsetzung der Mieträume nach Auszug (Schadenersatz). Das eine hängt von einer Gegenleistung ab, die bereits erbracht ist, das andere nicht. Muss ich jetzt zwei Häkchen setzen???
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Für mich ist das beides abhängig. Der Vermieter hat ja die Räume wieder instand gesetzt bzw. setzt diese instand und erbringt somit Leistung.
Beachte aber die kurze Verjährung bei deinem Schadenersatz!
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Liebe Grüße Sonnenkind
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Wie kommst du darauf, dass der eine Anspruch von einer Gegenleistung abhängt?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Habe mich gerade vielleich mißverständlich ausgedrückt:
Das Mahnverfahren ist ja nur zulässig, wenn die geforderte Zahlung keine Leistung des Antragstellers mehr voraussetzt, wenn also der Antragsteller seine Leistung bereits erbracht hat oder wenn die Forderung keine Gegenleistung erfordert (wie z.B. beim Schadensersatz aus Vorfall).
Ob man beide Kästchen ankreuzen kann, weiß ich nicht. Glaube ich aber nicht. Es gibt bestimmt eine Monierung. Ich würde in deinem Fall ankreuzen, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt.
Das Mahnverfahren ist ja nur zulässig, wenn die geforderte Zahlung keine Leistung des Antragstellers mehr voraussetzt, wenn also der Antragsteller seine Leistung bereits erbracht hat oder wenn die Forderung keine Gegenleistung erfordert (wie z.B. beim Schadensersatz aus Vorfall).
Ob man beide Kästchen ankreuzen kann, weiß ich nicht. Glaube ich aber nicht. Es gibt bestimmt eine Monierung. Ich würde in deinem Fall ankreuzen, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt.
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Naja, die Mietzahlung hängt ja von der Gegenleistung ab, dass ich die Mieträume als Vermieter zur Verfügung stelle und diese ist bereits erbracht. So dachte ich. Hmm, also trotzdem das ohne Gegenleistung ankreuzen?
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