Schadensersatz + Miete - Hängt Anspruch v. Gegenleistung ab?

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Sanya
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#1

04.08.2011, 10:59

Hallo Ihr Lieben!

Bin grade etwas ratlos: Ich mache im Mahnbescheidsantrag Schadensersatzansprüche aus einem Mietverhältnis geltend UND rückständige Miete.

Wo setzte ich in diesem Fall das Häckchen bezüglich der Abhängigkeit des Anspruchs von einer Gegenleistung? Der Schadensersatzanspruch hängt ja nicht von einer Gegenleistung ab, der Anspruch auf Mietzahlung aber schon. Also beides ankreuzen? Geht das überhaupt?

:thx schonmal für die Antworten!
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Anahid
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#2

04.08.2011, 11:07

Beides kannst Du nicht ankreuzen. Entsprechend musst Du Dich für eins entscheiden. Ist dem Gericht aber eh egal.
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Tölpel
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#3

04.08.2011, 11:09

Anahid hat geschrieben:Beides kannst Du nicht ankreuzen. Entsprechend musst Du Dich für eins entscheiden. Ist dem Gericht aber eh egal.
:zustimm
Sanya
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#4

04.08.2011, 11:21

Hm. Wenns dem Gericht eh egal ist, warum ist das Feld dann im MB-Antragsformular vorgesehen? Vielleicht, damit wir RA-Fachangestellte uns in so nem Fall wie meinem den Kopf darüber zerbrechen können.... !? :roll:

Ich kreuz dann mal das an, was auf den größten Teil des Anspruchs zutrifft.
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#5

04.08.2011, 13:51

Früher hatte das noch nen Sinn, wo die Mahnbescheide noch durch Rechtspfleger überprüft wurden. Mittlerweile wird das Teil in den Computer eingelesen und erlassen. So kommt es auch, dass bei einem Streitwert von über 10.000,00 € plötzlich mal das Amtsgericht als Streitgericht drinstehen kann oder z.B. Rechnungstag und Zinsbeginn das gleiche Datum sind. Der Computer merkt es nicht und wenn Dir ansonsten kein richtig dicker Fehler beim Ausfüllen passiert (wie z.B. zwei Kästchen ankreuzen oder zu hohe vorgerichtliche Kosten beim Rechtsanwalt), fällt das beim Mahngericht nicht auf.
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