Guten Abend Ihr Lieben,
ich tüftel schon eine Weile an folgendem Sachverhalt und hoffe, dass Ihr mir nun vielleicht helfen könnt:
Wir waren bei der Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis (Verwaltungsverfahren) tätig. Sodann erging ein Bescheid wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis + Anordnung sofortige Vollziehung. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt + die Anordnung der sofortigen Vollziehung unverzüglich aufzuheben (Widerspruchsverfahren). Dann kam der Widerspruchsbescheid.
Daraufhin wurde Klage inkl. Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eingereicht. Hierzu gab es "zwei Verfahren" vor Gericht.
Für das Klageverfahren wurde ein Streitwert von 5.000,00 € und für das Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz ein Streitwert von 2.500,00 € festgesetzt.
Jetzt beginnt mein Kopfkarussel und ich würde folgendes abrechnen:
2300 1,5 GW: 5.000,00 € (Verwaltungsverfahren)
2300 1,3 GW: 7.500,00 € (Widerspruchsverfahren) - rechne ich die GW'e hier schon zusammen *schnief*
3100 1,3 GW: 5.000,00 € (Klageverfahren)
3100 1,3 GW: 2.500,00 € (vorl. Rechtsschutz)
Anrechnung?
Wie und vor allem mit welchen Gegenstandswerten rechne ich die einzelnen Gebühren aufeinander an...
2300 1,5 GW: 5.000,00 € (Verwaltungsverfahren)
2300 1,3 GW: 7.500,00 € (Widerspruchsverfahren)
./. abzgl. 0,75-2300 GW: 7.500,- wg. Anrechng.
3100 1,3 GW: 5.000,00 € (Klageverfahren)
./. abzgl. 0,65-2300 GW: 5.000,- wg. Anrechng.
3100 1,3 GW: 2.500,00 € (vorl. Rechtsschutz)
./. abzgl. 0,65-2300 GW: 2.500,- wg. Anrechng.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe...
Abrechnung Verwaltungsrecht Entziehung Fahrerlaubnis
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Hallo
Bevor Dir jemand antworten darf, musst Du bitte zunächst in Deinem Profil Deinen Beruf ergänznen (s. Forenregeln). Ist ggf. bei der Umstellung des Forums verloren gegangen.
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Oooh d. ist mir gar nicht aufgefallen, d. d. Daten abhanden gekommen sind.
Vielen Dank für d. Hinweis
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- Anahid
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Macht ja nichts, kann ja passieren.
Die Anrechnung im Widerspruchsverfahren ist zu hoch. Du hast davor lediglich eine GG aus 5.000,000 € erhalten, also kann auch nur aus einem SW von 5.000,00 € angerechnet werden.
Bezüglich der beiden Anrechnungen auf die VG´s musst Du halt prüfen, dass Du auf keinen Fall einen höheren Betrag anrechnest, als 0,65 aus dem Gesamtstreitwert von 7.500,00 €. Ggf. musst Du eine Anrechnung kürzen.
Die Anrechnung im Widerspruchsverfahren ist zu hoch. Du hast davor lediglich eine GG aus 5.000,000 € erhalten, also kann auch nur aus einem SW von 5.000,00 € angerechnet werden.
Bezüglich der beiden Anrechnungen auf die VG´s musst Du halt prüfen, dass Du auf keinen Fall einen höheren Betrag anrechnest, als 0,65 aus dem Gesamtstreitwert von 7.500,00 €. Ggf. musst Du eine Anrechnung kürzen.
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Herzlichen Dank für Deine schnelle und vor allem für mich hilfreiche Antwort...
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Ich klinke mich mal mit ein.
Hier ist folgender Sachverhalt:
Mandant kommt zu uns, weil er ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Wir fordern daraufhin Akteneinsicht. (Vorverfahren)
Etwas später erreicht unseren Mandanten der endgültige Bescheid, dass ihn die Fahrerlaubnis entzogen wird und er seinen Führerschein abgeben soll. Gegen diesen legen wir Widerspruch ein. (Widerspruchsverfahren) Gleichzeitig beantragen wir, die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben. (einstweiliger Rechtsschutz)
Jetzt soll ich abrechnen.
Mein Vorschlag:
Vorverfahren:
1,3 GG aus 5.000,00 EUR
Widerspruchsverfahren:
1,3 GG aus 5.000,00 EUR
abzgl. 0,65 GG aus 5.000.00 EUR
einstweiliger Rechtsschutz:
1,3 GG aus 2.500,00 EUR
Ist das so richtig?
Hier ist folgender Sachverhalt:
Mandant kommt zu uns, weil er ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Wir fordern daraufhin Akteneinsicht. (Vorverfahren)
Etwas später erreicht unseren Mandanten der endgültige Bescheid, dass ihn die Fahrerlaubnis entzogen wird und er seinen Führerschein abgeben soll. Gegen diesen legen wir Widerspruch ein. (Widerspruchsverfahren) Gleichzeitig beantragen wir, die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben. (einstweiliger Rechtsschutz)
Jetzt soll ich abrechnen.
Mein Vorschlag:
Vorverfahren:
1,3 GG aus 5.000,00 EUR
Widerspruchsverfahren:
1,3 GG aus 5.000,00 EUR
abzgl. 0,65 GG aus 5.000.00 EUR
einstweiliger Rechtsschutz:
1,3 GG aus 2.500,00 EUR
Ist das so richtig?
- Adora Belle
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
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Du bist in der falschen Sportart unterwegs. Das hier ist Verwaltungsrecht, kein Strafrecht.JusyD hat geschrieben:M. E. fällt bei einer Grundgebühr auch eine Verfahrensgebühr an.
Die Abrechnung ist korrekt, wobei der Faktor 1,3 natürlich nicht nachprüfbar ist.
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- Foren-Azubi(ene)
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UPS tut mir Leid, ich war zu schnellAdora Belle hat geschrieben:Du bist in der falschen Sportart unterwegs. Das hier ist Verwaltungsrecht, kein Strafrecht.JusyD hat geschrieben:M. E. fällt bei einer Grundgebühr auch eine Verfahrensgebühr an.
Die Abrechnung ist korrekt, wobei der Faktor 1,3 natürlich nicht nachprüfbar ist.