ich tüftel schon eine Weile an folgendem Sachverhalt und hoffe, dass Ihr mir nun vielleicht helfen könnt:
Wir waren bei der Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis (Verwaltungsverfahren) tätig. Sodann erging ein Bescheid wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis + Anordnung sofortige Vollziehung. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt + die Anordnung der sofortigen Vollziehung unverzüglich aufzuheben (Widerspruchsverfahren). Dann kam der Widerspruchsbescheid.
Daraufhin wurde Klage inkl. Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eingereicht. Hierzu gab es "zwei Verfahren" vor Gericht.
Für das Klageverfahren wurde ein Streitwert von 5.000,00 € und für das Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz ein Streitwert von 2.500,00 € festgesetzt.
Jetzt beginnt mein Kopfkarussel und ich würde folgendes abrechnen:
2300 1,5 GW: 5.000,00 € (Verwaltungsverfahren)
2300 1,3 GW: 7.500,00 € (Widerspruchsverfahren) - rechne ich die GW'e hier schon zusammen *schnief*
3100 1,3 GW: 5.000,00 € (Klageverfahren)
3100 1,3 GW: 2.500,00 € (vorl. Rechtsschutz)
Anrechnung?
Wie und vor allem mit welchen Gegenstandswerten rechne ich die einzelnen Gebühren aufeinander an...
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
2300 1,5 GW: 5.000,00 € (Verwaltungsverfahren)
2300 1,3 GW: 7.500,00 € (Widerspruchsverfahren)
./. abzgl. 0,75-2300 GW: 7.500,- wg. Anrechng.
3100 1,3 GW: 5.000,00 € (Klageverfahren)
./. abzgl. 0,65-2300 GW: 5.000,- wg. Anrechng.
3100 1,3 GW: 2.500,00 € (vorl. Rechtsschutz)
./. abzgl. 0,65-2300 GW: 2.500,- wg. Anrechng.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)