ich weiß zwar nicht genau, ob ich in der richtigen Kategorie schreibe, aber ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem weiter helfen.
Wir haben im April 2014 einen ZV-Auftrag mit Abnahme des Vermögensverzeichnisses gestellt. Nunmehr bekommen wir nach über einen Jahr die Vermögensauskunft. Der Vermögensauskunft ist zu entnehmen, dass der GV für weitere 5 Gläubiger die Vermögensauskunft abgenommen hat.
Darf der GV für jeden Gläubiger die Gebühren für die
-Abnahme der Vermögensauskunft und
- WG-Pauschale
verlangen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und jetzt schon
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
LG Nicole