Hallo zusammen,
ich weiß zwar nicht genau, ob ich in der richtigen Kategorie schreibe, aber ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem weiter helfen.
Wir haben im April 2014 einen ZV-Auftrag mit Abnahme des Vermögensverzeichnisses gestellt. Nunmehr bekommen wir nach über einen Jahr die Vermögensauskunft. Der Vermögensauskunft ist zu entnehmen, dass der GV für weitere 5 Gläubiger die Vermögensauskunft abgenommen hat.
Darf der GV für jeden Gläubiger die Gebühren für die
-Abnahme der Vermögensauskunft und
- WG-Pauschale
verlangen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und jetzt schon
LG Nicole
Kosten des Gerichtsvollziehers
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Schau dir mal diesen Beitrag an; da solltest du eine Antwort auf deine Frage finden.
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... l#p1509383
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Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Heute: der einzige Tag,
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