KF-Problem: außerger.-Mahnverfahren-str. Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Hase2507
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 01.02.2016, 10:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#1

01.02.2016, 11:23

Hallo Ihr lieben, :wink2

mein 1. Beitrag hier :)

Ich habe ein Problemchen mit einer Kostenfesetzung.... so einen Fall hatte ich persönlich jetzt auch noch nicht :-?

Wir vertreten eine GmbH, wir haben außergerichtlich korrespondiert (SW: 2700€), sodann Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt und waren sodann im streitigen Verfahren (SW: 2000) tätig. Klage wurde nunmehr von der Gegenseite zurückgenommen.

Kostenfesetzung.... ähhhhh ja ^^ Ich hätte rein intuitiv folgendermaßen abgerechnet , bin mir aber unsicher:

1,3 VG gem. 3100 aus 2000 €
./. Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr aus 2700 €
Porto

Fertig..... Nun bin ich mir aber mit den außergerichtlichen Kosten unsicher.

Geschäftsgebühr hätte ich zur Übernahme voll an Gegenseite geschickt. . . und an Mandant sodann Rechnung über MwSt...

Ist das so richtig??
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

01.02.2016, 11:28

3307 aus 2.700,00 Euro
PTE
3100 aus 2.000,00 Euro
abzüglich 3307 aus 2.000 Euro
PTE

Ob ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der GeschG besteht, müsste geprüft werden. Jedenfalls kanns du nicht eine Rechnung an die Gegenseite schicken. Diese ist an den Mandanten zu richten. Besteht ein Anspruch auf Erstattung der GeschG, kann gegenüber der Gegenseite nur noch die hälftige GeschG geltend gemacht werden.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Hase2507
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 01.02.2016, 10:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#3

01.02.2016, 11:52

also erstmal keine Anrechnung bei KF... okay VIELEN DANK!

Ok, dann mach ich nur die hälfte an GeschG geltend. Stimmt kommt ja doch auf das selbe raus.

Ich werde es das es übersichtlicher ist auch noch anders gliedern denke ich

I. Mahnverfahren

3307
PTE

II. Streiges Verfahren

3100
abzüglich Anrechnung
Natzuki
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 548
Registriert: 30.09.2015, 14:36
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#4

01.02.2016, 15:14

Bei Rechnung Nr. 2 gibt's nochmal PTE wenn ich mich nicht irre ;)
Wer fragt ist ein Narr - für 5 Minuten.
Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.
Ranga Yogeshwar

Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend, sonst würden wir dank Pac-Man heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören. :huch
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#5

01.02.2016, 16:14

Du irrst. ;) Es geht hier um die Kostenfestsetzung und da ist die Abrechnung von Liesel absolut richtig. Abrechnung gegenüber Mandant schaut natürlich wieder anders aus.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#6

01.02.2016, 16:16

@Sonnenkind: Natzuki hat schon recht. ;)
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#7

01.02.2016, 16:18

Jetzt versteh ich gar nix mehr. Du hast doch 2 x Auslagen drin. Mehr bekommt man doch gar nicht. Oder hat Natzuki was anderes gemeint?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

01.02.2016, 16:25

Natzuki meinte die Abrechnung von Hase2507 in #3
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#9

01.02.2016, 16:29

:patsch Jetzt hab ich's kapiert. Ich dachte mit Abrechnung 2) bist du gemeint.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Natzuki
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 548
Registriert: 30.09.2015, 14:36
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#10

02.02.2016, 08:31

Jap, ich meinte die Abrechnung in #3 :) Wollte es nur nochmal erwähnen weil es dort nicht drin stand.
Wer fragt ist ein Narr - für 5 Minuten.
Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.
Ranga Yogeshwar

Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend, sonst würden wir dank Pac-Man heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören. :huch
Antworten