Hallo Ihr lieben,
mein 1. Beitrag hier
Ich habe ein Problemchen mit einer Kostenfesetzung.... so einen Fall hatte ich persönlich jetzt auch noch nicht
Wir vertreten eine GmbH, wir haben außergerichtlich korrespondiert (SW: 2700€), sodann Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt und waren sodann im streitigen Verfahren (SW: 2000) tätig. Klage wurde nunmehr von der Gegenseite zurückgenommen.
Kostenfesetzung.... ähhhhh ja ^^ Ich hätte rein intuitiv folgendermaßen abgerechnet , bin mir aber unsicher:
1,3 VG gem. 3100 aus 2000 €
./. Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr aus 2700 €
Porto
Fertig..... Nun bin ich mir aber mit den außergerichtlichen Kosten unsicher.
Geschäftsgebühr hätte ich zur Übernahme voll an Gegenseite geschickt. . . und an Mandant sodann Rechnung über MwSt...
Ist das so richtig??
KF-Problem: außerger.-Mahnverfahren-str. Verfahren
- Liesel
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3307 aus 2.700,00 Euro
PTE
3100 aus 2.000,00 Euro
abzüglich 3307 aus 2.000 Euro
PTE
Ob ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der GeschG besteht, müsste geprüft werden. Jedenfalls kanns du nicht eine Rechnung an die Gegenseite schicken. Diese ist an den Mandanten zu richten. Besteht ein Anspruch auf Erstattung der GeschG, kann gegenüber der Gegenseite nur noch die hälftige GeschG geltend gemacht werden.
PTE
3100 aus 2.000,00 Euro
abzüglich 3307 aus 2.000 Euro
PTE
Ob ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der GeschG besteht, müsste geprüft werden. Jedenfalls kanns du nicht eine Rechnung an die Gegenseite schicken. Diese ist an den Mandanten zu richten. Besteht ein Anspruch auf Erstattung der GeschG, kann gegenüber der Gegenseite nur noch die hälftige GeschG geltend gemacht werden.
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also erstmal keine Anrechnung bei KF... okay VIELEN DANK!
Ok, dann mach ich nur die hälfte an GeschG geltend. Stimmt kommt ja doch auf das selbe raus.
Ich werde es das es übersichtlicher ist auch noch anders gliedern denke ich
I. Mahnverfahren
3307
PTE
II. Streiges Verfahren
3100
abzüglich Anrechnung
Ok, dann mach ich nur die hälfte an GeschG geltend. Stimmt kommt ja doch auf das selbe raus.
Ich werde es das es übersichtlicher ist auch noch anders gliedern denke ich
I. Mahnverfahren
3307
PTE
II. Streiges Verfahren
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Bei Rechnung Nr. 2 gibt's nochmal PTE wenn ich mich nicht irre
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Du irrst. Es geht hier um die Kostenfestsetzung und da ist die Abrechnung von Liesel absolut richtig. Abrechnung gegenüber Mandant schaut natürlich wieder anders aus.
Liebe Grüße Sonnenkind
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@Sonnenkind: Natzuki hat schon recht.
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Jetzt versteh ich gar nix mehr. Du hast doch 2 x Auslagen drin. Mehr bekommt man doch gar nicht. Oder hat Natzuki was anderes gemeint?
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Natzuki meinte die Abrechnung von Hase2507 in #3
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Jetzt hab ich's kapiert. Ich dachte mit Abrechnung 2) bist du gemeint.
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Jap, ich meinte die Abrechnung in #3 Wollte es nur nochmal erwähnen weil es dort nicht drin stand.
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