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mein 1. Beitrag hier
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich habe ein Problemchen mit einer Kostenfesetzung.... so einen Fall hatte ich persönlich jetzt auch noch nicht
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Wir vertreten eine GmbH, wir haben außergerichtlich korrespondiert (SW: 2700€), sodann Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt und waren sodann im streitigen Verfahren (SW: 2000) tätig. Klage wurde nunmehr von der Gegenseite zurückgenommen.
Kostenfesetzung.... ähhhhh ja ^^ Ich hätte rein intuitiv folgendermaßen abgerechnet , bin mir aber unsicher:
1,3 VG gem. 3100 aus 2000 €
./. Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr aus 2700 €
Porto
Fertig..... Nun bin ich mir aber mit den außergerichtlichen Kosten unsicher.
Geschäftsgebühr hätte ich zur Übernahme voll an Gegenseite geschickt. . . und an Mandant sodann Rechnung über MwSt...
Ist das so richtig??