Pfändung (mehrere DS und Schuldner)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
LuisaJL
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#1

02.08.2017, 11:09

Hallo,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

Ich habe zwei Schuldner, drei Drittschuldner (Bank und Bausparkassen).

Beide Schuldner haben ein Konto bei der Bank, bei der Bausparkasse hat jedoch lediglich der Mann die Verträge.

Kann ich alles in einem Pfüb geltend machen?

LG
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Mel Kunterbunt
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#2

02.08.2017, 11:46

Ja, kannst du machen :)
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icerose
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#3

02.08.2017, 11:48

Jain. Du musst für jeden Schuldner einen eigenen Pfüb machen. Das ändert nichts an den entstehenden Kosten. Das heißt, für den Mann kannst du alles in einen Pfüb packen und für die Frau ihren "eigenen" Pfüb mit halt nur "ihrem" Drittschuldner.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#4

02.08.2017, 11:50

Okay, dachte ich mir schon. Danke.

Ich kann zwar jedem DS den jeweiligen Anspruch zuordnen, aber eben nicht auch den jeweiligen Schuldner.
Coco Lores
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#5

02.08.2017, 11:53

Wenn es sich um Eheleute handelt würde ich sagen, kannst du es in einen PfÜB packen. Du musst dann nur die Schuldner gesondert bezeichnen (Ehefrau Schuldner zu 1) und Ehemann Schuldner zu 2)) oder so in der Art.

Und du musst die Ansprüche den jeweiligen Schuldnern zuordnen sonst wird das auch moniert. Bei der Angabe der Drittschuldner schreibst du dann meinetwegen:

Anspruch D (Kreditinstitute) für Schuldner zu 1) und Schuldner zu 2)
Anspruch F (Bausparkassen) für Schuldner zu 2)

Wichtig ist auch zu erwähnen, ob sie Gesamtschuldner sind. Habe hierzu aber auch das hier noch gefunden, vielleicht hilft es dir weiter:

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 18213.html

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 83555.html
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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icerose
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#6

02.08.2017, 12:09

ich hatte erst kürzlich einen Pfüb-Antrag gegen Eheleute (Gesamtschuldner) mit nur einem Drittschuldner - ich musste für einen der beiden nachträglich einen 2. Pfüb nachreichen. Das Gericht streicht dann in dem ersten wild was rum - sieht doof aus. Daher bin ich dafür, das gleich zu trennen. ;)
Zuletzt geändert von icerose am 02.08.2017, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Mel Kunterbunt
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#7

02.08.2017, 12:10

Coco Lores hat geschrieben:Wenn es sich um Eheleute handelt würde ich sagen, kannst du es in einen PfÜB packen. Du musst dann nur die Schuldner gesondert bezeichnen (Ehefrau Schuldner zu 1) und Ehemann Schuldner zu 2)) oder so in der Art.

Und du musst die Ansprüche den jeweiligen Schuldnern zuordnen sonst wird das auch moniert. Bei der Angabe der Drittschuldner schreibst du dann meinetwegen:

Anspruch D (Kreditinstitute) für Schuldner zu 1) und Schuldner zu 2)
Anspruch F (Bausparkassen) für Schuldner zu 2)

Wichtig ist auch zu erwähnen, ob sie Gesamtschuldner sind. Habe hierzu aber auch das hier noch gefunden, vielleicht hilft es dir weiter:

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 18213.html

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 83555.html
:zustimm

Hab ich auch schon ein paar Mal gemacht!
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Mel Kunterbunt
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#8

02.08.2017, 12:11

icerose hat geschrieben:ich hatte erst kürzlich einen Pfüb-Antrag gegen Eheleute (Gesamtschuldner) mit nur einem Drittschuldner - ich musste für einen der beiden nachträglich einen 2. Pfüb nachreichen. Das Gericht streicht dann in dem ersten wild was rum - sieht doof aus. Daher bin ich dafür, das gleich zu trennen. ;)
Wieso denn das???? Da hatte ich noch nie Probleme damit... :oops:

Ich hatte letztens 4 Gesamtschuldner und 3 DS.. Habe alles in einem PfÜB ohne Monierung durchbekommen.
Wir hatten nur eine vA des Titels... Mandant wollte nicht noch mehr Geld für weitere vA's investieren. So hätten wir ja jedes Mal warten müssen, bis ein PfÜB erlassen ist, um den nächsten zu beantragen...
Zuletzt geändert von Mel Kunterbunt am 02.08.2017, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

02.08.2017, 12:15

Mel Kunterbunt hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:ich hatte erst kürzlich einen Pfüb-Antrag gegen Eheleute (Gesamtschuldner) mit nur einem Drittschuldner - ich musste für einen der beiden nachträglich einen 2. Pfüb nachreichen. Das Gericht streicht dann in dem ersten wild was rum - sieht doof aus. Daher bin ich dafür, das gleich zu trennen. ;)
Wieso denn das???? Da hatte ich noch nie Probleme damit... :oops:
ich weiß nicht warum ich das trennen sollte. :ka
Und Gerichtskosten zahle ich schon immer für JEDEN Schuldner - egal, ob in einem Pfüb (hab ich sonst ja auch so gemacht) oder in zweien. Heißt, da die RA-Gebühren zweimal anfallen, will das Gericht natürlich auch zwei Gebühren. Das ist klar und ok, daher ist das mit zwei Pfüb´s auch nicht ganz so problematisch (für mich). Man sollte nur mal drüber nachdenken, Kopierkosten geltend zu machen. ;)
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#10

02.08.2017, 12:19

icerose hat geschrieben:
Mel Kunterbunt hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:ich hatte erst kürzlich einen Pfüb-Antrag gegen Eheleute (Gesamtschuldner) mit nur einem Drittschuldner - ich musste für einen der beiden nachträglich einen 2. Pfüb nachreichen. Das Gericht streicht dann in dem ersten wild was rum - sieht doof aus. Daher bin ich dafür, das gleich zu trennen. ;)
Wieso denn das???? Da hatte ich noch nie Probleme damit... :oops:
ich weiß nicht warum ich das trennen sollte. :ka
Und Gerichtskosten zahle ich schon immer für JEDEN Schuldner - egal, ob in einem Pfüb (hab ich sonst ja auch so gemacht) oder in zweien. Heißt, da die RA-Gebühren zweimal anfallen, will das Gericht natürlich auch zwei Gebühren. Das ist klar und ok, daher ist das mit zwei Pfüb´s auch nicht ganz so problematisch (für mich). Man sollte nur mal drüber nachdenken, Kopierkosten geltend zu machen. ;)
Haha... Mit den Kopierkosten stimme ich dir zu...
Und wie erwähnt, mir würde die Beantragung von 2 PfÜB's mit einem Titel auch einfach zu lange dauern... :oops: :schock
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