PfÜb gegen Eheleute - KEINE Gesamtschuldner

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MehlamKnie
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#1

15.02.2017, 11:14

Hallo zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem:

In unserem KFB stehen die Eheleute beide als Schuldner, jedoch haften sie nicht gesamtschuldnerisch (war wohl ein Fehler unsererseits :roll: ). Beide haben auch die gleiche Adresse.

Wir haben nun einen PfÜb beantragt, in dem die Frau auf Seite 2 im Formular normal als Schuldnerin aufgeführt wird und links in der Spalte "Schuldner" steht "weitere Vollstreckungsschuldner siehe Titel", also damit ist der Mann gemeint. Drittschuldner ist die Bank.

Nun habe ich folgende Monierung der Rechtspflegerin bekommen - Zitat:

"... in dem vorliegenden Titel wurde keine gesamtschuldnerische Haftung der Schuldner ausgesprochen, daher ist die Forderung entweder zu teilen oder der weitere Schuldner im hiesigen Verfahren mit aufzunehmen. Um Überprüfung und ggfl. Antragsänderung nebst Einreichung einer geänderten Forderungsaufstellung wird gebeten."

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob die Rpfl.in. lediglich die Angabe in der Schuldnerspalte übersehen hat (weil sie sagt, wir sollen "den weiteren Schuldner im hiesigen Verfahren mit aufnehmen") oder meine Angabe einfach so nicht korrekt ist?! Oder womöglich war sie auch nur irrtiert, weil nur ein Verrechnungsscheck über 20 € beigefügt war (falscher Scheck am falschen Antrag; die 40€ waren an einem anderen Antrag vom gleichen Tag... :pfeif .. hatte auf eine Nachberechnung gehofft, aber womöglich hat sie den Antrag so ausgelegt, als wenn ich nur gegen einen Schuldner vollstrecken will). :-?

Kann ich denn überhaupt EINEN Antrag für zwei Schuldner stellen, wenn KEINE Gesamtschuldnerhaftung vorliegt, aber es sich um ein und denselben Drittschuldner handelt? Wenn ich das kann, dann müsste ich doch einfach nur irgendwo auf den zweiten Schuldner hinweisen, wenn mein Zusatz in der Spalte auf Seite 2 nicht reicht, ggf. in Form eines Zusatzblattes?!

Meine Anwältin sagt, es läge ein Fall von § 100 I ZPO vor, wonach die Haftung nach Kopfteilen besteht. Ich soll den Antrag korrigieren. :kopfkratz Heißt, ich halbiere die Forderung und mache gegen den Mann noch einen gesonderten PfÜb-Antrag?!

So viele Fragen ... ich drehe mich im Kreis und hoffe auf Eure Hilfe, die mich in die richtige Richtung lenkt. :mrgreen:
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AliceImWunderland
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#2

15.02.2017, 12:13

Wenn die Schuldner keine Gesamtschuldner sind, dann haftet jeder von denen nur für seinen Teil der Kosten. Ich kann mir den Hinweis des Gerichts nur so vorstellen, dass du vielleicht die bisherigen Kosten nicht dem jeweiligen Schuldner zugeordnet hast, sondern - wie bei Gesamtschuldnern - komplett reingenommen hast. Nun möchte das Gericht eine Aufteilung haben. Kann das zutreffen?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#3

28.02.2017, 11:42

Nachdem ich zwei Wochen versucht habe, die Rechtspflegerin telefonisch zu erreichen, habe ich sie endlich an die Strippe bekommen:

Der Hinweis in der Spalte rechts (auf Seite 2) war tatsächlich nicht korrekt; gesehen hat sie es, aber das geht so leider nicht durch. Entsprechend sollte dann der weitere Schuldner auf einem gesonderten Beiblatt mit aufgenommen werden; in einem PfüB-Antrag geht es in jedem FalL (auch wenn keine Gesamtschuldnerhaftung vorliegt).
Ich habe allerdings anstatt einzelnen Blattes einfach in der Schuldnerzeile auf Seite 2 beide Schuldner reingeschrieben und unterschieden in "Schuldner zu 1.)" und "Schuldner zu 2.)".

Entsprechend war natürlich die Forderungsaufstellung anzupassen, sprich zwei Gebühren nach Nr. 3309 plus zweimal Gerichtskosten. Die Hauptforderung habe ich entsprechend geteilt. Den einen Teil auf Seite 3 in die Forderungsaufstellung aufgenommen und wegen des zweiten Teils auf die extra Forderungsaufstellung in der Anlage verwiesen.

Nun hoffe ich, dass das so durchgeht. :)

VG Melanie
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