PfÜB gegen Eheleute, ein oder zwei PfÜB?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoJenny
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 02.07.2007, 11:13
Wohnort: NRW

#1

19.06.2008, 14:40

Hallo,

wir möchten einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Eheleute erwirken. Packe ich beide zusammen in einen Antrag oder stelle ich zwei getrennte Anträge?
Wie ist es nachher mit den Kosten?

Danke
NEVER TOO OLD TO ROCK...
Kordu

#2

19.06.2008, 14:44

Alles in einen Antrag! Für jeden Schuldner eine 3309 Gebühr!

http://books.google.de/books?id=I9LFDre ... &ct=result
rosa

#3

19.06.2008, 14:45

in einen antrag, für jeden eine 3309 und nur EINMAL die 15euro GK!
Kordu

#4

19.06.2008, 14:46

Immi hat geschrieben:und nur EINMAL die 15euro GK!
:zustimm Das vergaß ich zu erwähnen! :wink:
Lady in red

#5

19.06.2008, 14:47

:zustimm Ein Antrag genügt. Die Gebühren bekommst Du 2x, egal ob Du es in 1 Antrag steckst oder 2 getrennte machst.
ReNoJenny
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 02.07.2007, 11:13
Wohnort: NRW

#6

19.06.2008, 14:57

Danke Euch!

So schnelle Antworten, das freut die Cheffin!!!

:wink:

LG
NEVER TOO OLD TO ROCK...
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