Anrechnung GG auf VG im selbst. Beweisverf. - Anrechnung VG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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BBTB
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#1

27.10.2011, 12:42

Hallo miteinander,

brauche mal eure Hilfe.

Außergerichtliche Tätigkeit:

1,6 GG (1,3 GG + 0,3 Erhöhung)
Auslagen
MwSt

Beweissicherungsverfahren:

1,6 VG (1,3 VG + 0,3 Erhöhung)
Anrechnung 0,75 GG
1,2 TG
Auslagen
MwSt

Hauptsacheverfahren:

1,6 VG (1,3 VG + 0,3 Erhöhung)
Anrechnung jetzt hier die volle 1,3 VG aus dem Beweissicherungsverfahren oder nur das, was nach der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Beweissicherungsverfahren übrig bleibt?
1,2 TG
Auslagen
MwSt

Außergerichtliche RA-Gebühren waren eingeklagt, sodass hier ja eine Anrechnung der GG erfolgt.

Ich komme da leider nicht weiter :( Ich hoffe ihr könnt mir helfen und sage im Voraus schon einmal :thx
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petzilein
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#2

27.10.2011, 12:58

Gemäß Vorbem. 3 Abs. 5 VV ist die Verfahrensgebühr im selbständigen Beweisverfahren in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren anzurechnen, wenn der Gegenstandswert identisch war.
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
gkutes

#3

27.10.2011, 13:03

volle Anrechnung (inkl Erhöhung)
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