Hallo miteinander,
brauche mal eure Hilfe.
Außergerichtliche Tätigkeit:
1,6 GG (1,3 GG + 0,3 Erhöhung)
Auslagen
MwSt
Beweissicherungsverfahren:
1,6 VG (1,3 VG + 0,3 Erhöhung)
Anrechnung 0,75 GG
1,2 TG
Auslagen
MwSt
Hauptsacheverfahren:
1,6 VG (1,3 VG + 0,3 Erhöhung)
Anrechnung jetzt hier die volle 1,3 VG aus dem Beweissicherungsverfahren oder nur das, was nach der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Beweissicherungsverfahren übrig bleibt?
1,2 TG
Auslagen
MwSt
Außergerichtliche RA-Gebühren waren eingeklagt, sodass hier ja eine Anrechnung der GG erfolgt.
Ich komme da leider nicht weiter Ich hoffe ihr könnt mir helfen und sage im Voraus schon einmal
Anrechnung GG auf VG im selbst. Beweisverf. - Anrechnung VG
- petzilein
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 295
- Registriert: 02.08.2011, 13:53
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: jumas xp
Gemäß Vorbem. 3 Abs. 5 VV ist die Verfahrensgebühr im selbständigen Beweisverfahren in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren anzurechnen, wenn der Gegenstandswert identisch war.
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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