brauche mal eure Hilfe.
Außergerichtliche Tätigkeit:
1,6 GG (1,3 GG + 0,3 Erhöhung)
Auslagen
MwSt
Beweissicherungsverfahren:
1,6 VG (1,3 VG + 0,3 Erhöhung)
Anrechnung 0,75 GG
1,2 TG
Auslagen
MwSt
Hauptsacheverfahren:
1,6 VG (1,3 VG + 0,3 Erhöhung)
Anrechnung jetzt hier die volle 1,3 VG aus dem Beweissicherungsverfahren oder nur das, was nach der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Beweissicherungsverfahren übrig bleibt?
1,2 TG
Auslagen
MwSt
Außergerichtliche RA-Gebühren waren eingeklagt, sodass hier ja eine Anrechnung der GG erfolgt.
Ich komme da leider nicht weiter
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)