Hallo zusammen
Wir sitzen hier vor einer Akte und wissen nicht genau was wir machen sollen
Wir haben Klage vor dem AG gegen einen ehem. Mandanten erhoben wegen Gebührenforderung.
Jetzt kommt der Gegner mit einer Widerklage (Schadensersatz pp.) und die Sache müßte eigentlich ans LG verwiesen werden.
Das wollen wir aber eigentlich gar nicht, wir würden die Sache gerne hier bei unserem AG belassen.
Was passiert, wenn wir der Verweisung nicht zustimmen? Abweisung UNSERER Klage kann doch nicht, weil Verweisung würde ja aus der Widerklage resultieren oder?
Hat das schon mal jemand gehabt?
Verweisung JA oder NEIN?
- Soenny
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- Pepples
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Aber wenn ihr nicht zustimmt, müsst ich doch auch darlegen, warum das AG weiter zuständig ist. Wenn die Wertgrenze für das AG mit der Widerklage überschritten ist, habt ihr doch gar keine Handhabe gegen die Verweisung.
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- Soenny
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Aber im Gesetz steht, daß nur auf Antrag verwiesen werden kann, § 506 ZPO.
Es ist ja auch schon verhandelt worden in der Sache, sonst hätte das AG von Amts wegen verweisen müssen, kann es so aber wohl nicht.
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- Soenny
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Noch nicht. Wir haben das auch eben erst über das Gerichtsfach bekommen. Die Gegenseite ist nicht anwaltlich vertreten.
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- Pepples
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Was? Die Widerklage oder den Hinweis des Gerichts, dass Verweisung beantragt werden sollte?
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§ 506 ZPO Rn 5 Zöller 27. Auflage meint: "Wird der Verweisungsantrag nicht gestellt, erfolgt insoweit bei Verfahrensrüge Prozessabweisung durch Urteil des AG." Also insoweit würde ich der Verweisung zustimmen wollen.
- Tigerle
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Spielt hier nicht auch der § 5 ZPO mit rein ?
Also müsste nur verwiesen werden, wenn die Widerklage für sich alleine gesehen die Verweisung an ein anderes Gericht begründet?
Also müsste nur verwiesen werden, wenn die Widerklage für sich alleine gesehen die Verweisung an ein anderes Gericht begründet?