![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Wir sitzen hier vor einer Akte und wissen nicht genau was wir machen sollen
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Wir haben Klage vor dem AG gegen einen ehem. Mandanten erhoben wegen Gebührenforderung.
Jetzt kommt der Gegner mit einer Widerklage (Schadensersatz pp.) und die Sache müßte eigentlich ans LG verwiesen werden.
Das wollen wir aber eigentlich gar nicht, wir würden die Sache gerne hier bei unserem AG belassen.
Was passiert, wenn wir der Verweisung nicht zustimmen? Abweisung UNSERER Klage kann doch nicht, weil Verweisung würde ja aus der Widerklage resultieren oder?
Hat das schon mal jemand gehabt?