Abschlussprüfung Herbst 09

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
NickyDD
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.09.2009, 16:12

#1

24.09.2009, 18:16

Hiho!

Also...ich stelle mich am Besten erst einmal vor: Ich bin 23, bin jetzt im 3. Lehrjahr, gleichzeitig aber in Elternzeit und gehe geradewegs auf meine Abschlussprüfung in 2 Wochen zu. Heute habe ich mal mit dem Thema Gebührenrechtsaufgaben näher befasst und weiß nicht so richtig, wo hinten und vorne ist. Theoretisch klingt das alles ziemlich einfach, aber praktisch...nunja.

Ich würde einfach einmal die Aufgaben mit meiner Lösung einstellen und hoffe, hier Korrekturen (oder auch nicht :D ) zu erhalten.

Wenn das jetzt im falschen Unterforum gelandet ist, bitte ich einen Mod oder Admin dieses Thread zu verschieben.

Sooo...los geht's :lol:
___________________________________________________________
1.

In einer Erbstreitigkeit beauftragt Kurt Kaufmann Rechtsanwältin Henke eine Forderung in Höhe von 35.000,00 Euro gegen seine Schwester Karin Kaufmann zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Nach umfangreicher Korrespondenz und einer gemeinsamen Besprechung mit dem Ziel einer Einigung, die allerdings erfolglos bleibt, beantragt Rechtsanwältin Henke im Auftrag von Herrn Kaufmann den Erlass eines Mahnbescheides über 30.000,00 Euro.
Nach Zustellung des Mahnbescheides zahlt Frau Kaufmann einen Betrag von 10.000,00 Euro in der Hoffnung, dass die Angelegenheit dann von ihrem Bruder nicht weiter verfolgt wird. Dieser beantragt jedoch nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Erlass eines Vollstreckungsbescheides unter Berücksichtigung des bereits gezahlten Betrages.
a) Berechnen Sie die Vergütung von Rechtsanwältin Henke. .
b) In welcher Höhe sind in dieser Angelegenheit Gerichtskosten entstanden ?

GW: 30.000
1,5 GG Nr. 2300 VV RVG
PTP
Ust

GW: 30.000
1,0 VG Nr. 3305
PTP
Ust

GW: 20.147,82
0,5 VG Nr. 3308 VV RVG
PTP
Ust

Gerichtskosten für Mahnbescheid: 0,5 GK = 379,00 (?)

Muss ich die Geschäftsgebühr hier anrechnen?
Zuletzt geändert von NickyDD am 25.09.2009, 12:47, insgesamt 1-mal geändert.
nicole73
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 07.11.2006, 21:38
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: Wipfratal

#2

25.09.2009, 09:58

Nur als Tipp,

es wäre sinnvoll, wenn du jede Aufgabe einzeln einstellen würdest. Das gibt sonst einen heiden Durcheinander.
NickyDD
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.09.2009, 16:12

#3

25.09.2009, 12:47

2.

Rechtsanwalt Schuster aus Hanau führt für die Eheleute Kerner einen
Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg über 9.000,00 Euro. Er beauftragt
Rechtsanwältin Heinrich in Hamburg mit der Wahrnehmung des Termins zur
mündlichen Verhandlung. 2 Tage vor dem Verhandlungstermin wird die Klage
zurückgenommen und der Termin aufgehoben.
Welche Gebühren kann Rechtsanwältin Heinrich in dieser Angelegenheit berechnen?


GW: 9.000,00

0,65 VG Nr. 3401
0,3 Erhöhung Nr. 1008
NickyDD
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.09.2009, 16:12

#4

25.09.2009, 12:48

3.

Karin Kirchberger ist bei einem Unfall schwer verletzt worden. Sie sucht Rechtsanwalt Reuter auf und beauftragt ihn, folgende Beträge zunächst außergerichtlich gegen den Unfallverursacher Thomas Teichler und dessen Versicherung, die Secura AG, geltend zu
machen:
• Schadenersatz für ihren PKW in Höhe von 8.000,00 Euro
• Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 Euro
• Zahlung einer monatlichen Rente wegen Teilerwerbsunfähigkeit in
Höhe von 1.000,00 Euro ab 01.12.2006 Rechtsanwalt Reuter bemüht sich in den Folgemonaten in umfangreicher Korrespondenz und mehreren längeren Telefonaten, eine Einigung mit der Gegenseite zu erzielen -
leider ohne Erfolg. Frau Kirchberger erteilt daher Anfang November 2007 Klageauftrag. Nach Zustellung der Klageschrift Ende November 2007 findet erneut ein Gespräch zwischen den Bevollmächtigten statt, in dem eine Einigung bezüglich des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes dahingehend erzielt wird, dass die Versicherung zur Abgeltung dieser beiden Forderungen einen Betrag von 26.000,00 Euro an die Klägerin zahlt.
Hinsichtlich der Rente weist die Versicherung sämtliche Ansprüche der Klägerin zurück. Es kommt daher wegen der Rente zu einer streitigen mündlichen Verhandlung und einer umfangreichen Beweisaufnahme. Anschließend ergeht ein Urteil, mit dem die Beklagten zur Zahlung einer Rente in Höhe von 600,00 Euro monatlich verurteilt werden.
Erstellen Sie die Gebührenrechnung von Rechtsanwalt Reuter unter Ansatz der höchstmöglichen gesetzlichen Gebühren.

GW: 93.000,00

2,5 GG Nr. 2300
PTP
Ust

GW: 105.000,00 / 33.000,00

1,3 VG Nr. 3100 aus 105.000,00
0,75 anzurechnende GG aus 93.000,00
1,2 TG Nr. 3104 aus 105.000,00
1,0 EG aus 33.000,00
PTP
Ust
NickyDD
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.09.2009, 16:12

#5

25.09.2009, 12:48

4.

Rechtsanwalt Freund beauftragt für Herrn Müller den Gerichtsvollzieher, aus dem Urteil des Landgerichts Wiesbaden gegen Herrn Heinrich die Zwangsvollstreckung wegen titulierten Ansprüchen in Höhe von 3.000,00 € nebst 350,00 € Zinsen und Kosten in Höhe 778,00 € zu betreiben.
Berechnen Sie die Vergütung von Rechtsanwalt Freund.

Sind die einzelnen Werte zu addieren? Schließlich ist ja alles tituliert. (?)
NickyDD
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.09.2009, 16:12

#6

25.09.2009, 12:49

5.

Die Autohaus Meier GmbH hat an Herrn Müller einen Pkw zu einem Preis von 26.000,00 € verkauft. Herr Müller bleibt einen Teilkaufpreis in Höhe von 16.000,00 € schuldig mit der Begründung, der Pkw habe vor dem Verkauf einen schweren Unfall gehabt.
Die Autohaus Meier GmbH beauftragt deshalb Rechtsanwalt Groß, den
Restkaufpreis gerichtlich geltend zu machen.
Nach streitiger Verhandlung werden in einem weiteren Termin drei Zeugen vernommen.
Danach schließen die Parteien unter Einbeziehung eines bisher nicht geltend gemachten Anspruchs in Höhe von 4.000,00 € einen Vergleich, wonach der Beklagte noch 19.000,00 € an die Klägerin zu zahlen hat.
Berechnen Sie die Vergütung von Rechtsanwalt Groß.


GW: 16.000,00 / 4.000,00

1,3 VG Nr. 3100 aus 16.000,00
0,8 VG Nr. 3101 (2) aus 4.000,00
1,2 TG Nr. 3104 aus 20.000,00
1,5 EG aus 4.000,00
1,0 EG aus 16.000
PTP
ZS
Ust
ES
NickyDD
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.09.2009, 16:12

#7

25.09.2009, 12:49

6.

Herr Huber beauftragt Rechtsanwalt Mack gegen die Eheleute Salzmann
außergerichtlich eine Schadensersatzforderung in Höhe von 4.000,00 € geltend zu
machen. Rechtsanwalt Mack fordert die Eheleute Salzmann außergerichtlich mit
Fristsetzung zur Zahlung auf. Danach melden sich die Eheleute Salzmann bei
Rechtsanwalt Mack und versprechen diesem, sofort 4.000,00 € zu zahlen.
Nachdem allerdings eine Zahlung nicht eingeht, wird Rechtsanwalt Mack von Herrn
Huber beauftragt, den Betrag einzuklagen. Zu dem Verhandlungstermin erscheinen
die Beklagten nicht, so dass antragsgemäß Versäumnisurteil ergeht.

fällt hier eine 0,5 TG an?
NickyDD
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.09.2009, 16:12

#8

25.09.2009, 12:50

7.

Die Schauspielerin Tanja Star hat einen Prozess auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 88.000 € vor dem LG Frankfurt/Main verloren. Verloren hat sie aber auch das Vertrauen zu ihrem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten. Sie beauftragt deshalb RA Teuer, zunächst aber nur damit, die Erfolgsaussichten einer Berufung zu prüfen.
Nach entsprechender Prüfung teilt RA Teuer der Mandantin schriftlich mit, dass eine Berufung durchaus Aussicht auf Erfolg habe, aber nur hinsichtlich eines Teilbetrages in Höhe von 40.000 €. Auftragsgemäß legt RA Teuer sodann das Rechtsmittel ein und begründet die Berufung. In der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Frankfurt/Main wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Auf Anraten des Gerichts nimmt RA Teuer schließlich die Berufung zurück.

GW: 88.000,00 /40.000,00

0,75 Gebühr für Prüfung Rechtsmittel Nr. 2100 aus 88.000,00
1,1 VG aus 48.000,00 Nr. 3201
PTP
USt

GW: 40.000,00

1,6 VG Nr. 3200
0,75 anzurechnende Gebühr für Prüfung Rechtsmittel aus 40.000,00
1,2 TG Nr. 3202
PTP
Ust
NickyDD
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.09.2009, 16:12

#9

25.09.2009, 12:50

8.

Beim selbständigen Beweisverfahren fallen die normalen Gebühren nach dem 3. Teil VV RVG an, oder?
NickyDD
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.09.2009, 16:12

#10

25.09.2009, 12:50

9.

Frau Tina Maier erscheint in der Kanzlei von RA Kluge und legt ein Urteil vor, das im letzten Jahr für ihren Ehemann erwirkt worden ist und die Nachbarn Zoff verpflichtet, die Zufahrt zum Haus freizuhalten. Sie teilt mit, dass ihr Ehemann zwischenzeitlich verstorben sei und sie
das Haus geerbt habe. Aus dem Urteil soll nunmehr vollstreckt werden. Hierzu beantragt RA Kluge die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel. Die Gegenseite, vertreten durch RA Brück, bestreitet den Eigentumsübergang. Das Gericht bestimmt einen Termin zur mündlichen
Verhandlung. Nachdem keine Einigung erzielt werden kann, erteilt das Gericht die beantragte Rechtsnachfolgeklausel und setzt den Gegenstandswert der Angelegenheit mit 20.000 € fest.

Berechnen Sie die Vergütung von RA Kluge.

So einen Fall haben wir nie durchgenommen. Ich weiß daher überhaupt gar keinen Lösungsansatz.
Antworten