Also...ich stelle mich am Besten erst einmal vor: Ich bin 23, bin jetzt im 3. Lehrjahr, gleichzeitig aber in Elternzeit und gehe geradewegs auf meine Abschlussprüfung in 2 Wochen zu. Heute habe ich mal mit dem Thema Gebührenrechtsaufgaben näher befasst und weiß nicht so richtig, wo hinten und vorne ist. Theoretisch klingt das alles ziemlich einfach, aber praktisch...nunja.
Ich würde einfach einmal die Aufgaben mit meiner Lösung einstellen und hoffe, hier Korrekturen (oder auch nicht
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Wenn das jetzt im falschen Unterforum gelandet ist, bitte ich einen Mod oder Admin dieses Thread zu verschieben.
Sooo...los geht's
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
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1.
In einer Erbstreitigkeit beauftragt Kurt Kaufmann Rechtsanwältin Henke eine Forderung in Höhe von 35.000,00 Euro gegen seine Schwester Karin Kaufmann zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Nach umfangreicher Korrespondenz und einer gemeinsamen Besprechung mit dem Ziel einer Einigung, die allerdings erfolglos bleibt, beantragt Rechtsanwältin Henke im Auftrag von Herrn Kaufmann den Erlass eines Mahnbescheides über 30.000,00 Euro.
Nach Zustellung des Mahnbescheides zahlt Frau Kaufmann einen Betrag von 10.000,00 Euro in der Hoffnung, dass die Angelegenheit dann von ihrem Bruder nicht weiter verfolgt wird. Dieser beantragt jedoch nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Erlass eines Vollstreckungsbescheides unter Berücksichtigung des bereits gezahlten Betrages.
a) Berechnen Sie die Vergütung von Rechtsanwältin Henke. .
b) In welcher Höhe sind in dieser Angelegenheit Gerichtskosten entstanden ?
GW: 30.000
1,5 GG Nr. 2300 VV RVG
PTP
Ust
GW: 30.000
1,0 VG Nr. 3305
PTP
Ust
GW: 20.147,82
0,5 VG Nr. 3308 VV RVG
PTP
Ust
Gerichtskosten für Mahnbescheid: 0,5 GK = 379,00 (?)
Muss ich die Geschäftsgebühr hier anrechnen?