Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JusyD
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#11
30.03.2017, 12:51
Halli hallo,
ich schließe mich diesem Beitrag an und hätte da eine kurze Frage:
Im November 2015, also vor fast 1,5 Jahren, teilte uns der GVZ mit, dass der Schuldner zum VA-Termin nicht erschienen ist. Kann ich jetzt immer noch (nach 1,5 Jahren) einen Haftbefehl -unter Hinweis auf dieses Schreiben- beantragen? Oder haben wir zu lange gewartet und es ist zu spät bzw. das Schreiben "veraltet". Ich habe hierzu leider nichts gefunden.
Kann mir bitte einer helfen?
Danke im Voraus!
Lg JusyD
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#12
30.03.2017, 14:26
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)