@Pepsi:
Ich habe es ja auch nicht kommtiert
Das mit dem nicht angegebenen Kindergeld könnte ein Problem werden. Mir stellt sich aber die Frage, ob ein offensichtlicher Fehler, der der Behörde bei der Antragsprüfung hätte auffallen müssen, nicht auch ein behördliches Verschulden (mangelnde Sorgfalt bei der Antragsbescheidung) darstellt. Das Kind ist angegeben, Kindergeld wird im Übrigen von der Kindergeldkasse beim Arbeitsamt ausbezahlt, es muß also hausintern bekannt gewesen sein, daß Kindergeld gezahlt wird.
Im Übrigen entspricht es doch allgemeiner Lebenserfahrung, daß ein Kind (wie alt - 6 ?) Kindergeld kriegt. Tief und fest geschlafen ?!
Vielleicht kommt man mit einem blauen Auge aus der Sache, wenn man so argumentiert ?
Dein Chef soll mal mit harten Bandagen kämpfen, würde ich vorschlagen, und dem Sachbearbeiter bei A-Amt ein wenig Angst machen... man könnte die Rechtslage nach dem neuesten Urteil, s.o., als unsichere Sachlage für beide bezeichnen und sich auf einen Teilbetrag in Raten vergleichen, wenn das Amt nicht ganz nachgibt.