wie ist das mit der erhöhungsgebühr nochmal bei anteiliger Geschäftsgebühr?
also kostenrechnung
1,3 GB
0,3 EG
Ausl.
MWSt. 16%
nehme ja dann ne 0,75 GB, volle auslagen und aus der zwischensumme die MWSt. und wie wird die EG mit einbezogen voll, also 0,3?
bitte helft mir ganz schnell
erhöhungsgebühr
- Curry
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Ich verstehe grad gar nicht, was du meinst, bzw. wozu du das brauchst.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Möchtest du die Verfahrensgebühr und auf die Geschäftsgebühr anrechnen? Ich verstehe dich auch nicht wirklich
angerechneter meinst du vielleicht??
Die Erhöhungsgebühr ensteht in jedem Verfahren neu in voller Höhe. Übrigens ist die Hälfte von 1,3 GG 0,65 und nicht 0,75...
Die Erhöhungsgebühr ensteht in jedem Verfahren neu in voller Höhe. Übrigens ist die Hälfte von 1,3 GG 0,65 und nicht 0,75...
- Pepsi
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sie wollte wohl folgendes sagen:
1,3 Geschäftsgebühr+
0,3 Erhöhungsgebühr
Ausl
MwSt
ob bei der Anrechnung die EG VOLL mit angerechnet wird, oder nicht
(wenn ichs richtig verstanden habe..)
1,3 Geschäftsgebühr+
0,3 Erhöhungsgebühr
Ausl
MwSt
ob bei der Anrechnung die EG VOLL mit angerechnet wird, oder nicht
(wenn ichs richtig verstanden habe..)
- Curry
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Also wenn es so ist, wie du es sagst, Pepsi, dann würde ich sagen, dass die 0,3 Gebühr zu gleichen Teilen angerechnet wird, wie die GG - bei Anrechnung auf VG also zur Hälfte:
1,3 GG = 0,65 GG
0,3 EG = 0,15 EG
1,3 GG = 0,65 GG
0,3 EG = 0,15 EG
Curry
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- Curry
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Ach ja, da es ja insgesamt 0,8 ergibt, darf dann nur 0,75 angerechnet werden.
Curry
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Die Erhöhungsgebühr wird NICHT angerechnet.
1,3 GG
0,3 EG
Auslagen
1,3 VG
- 0,65 GG
0,3 EG
usw
1,3 GG
0,3 EG
Auslagen
1,3 VG
- 0,65 GG
0,3 EG
usw