Wir haben eine ganz normale ZV gemacht mit dem Zusatz, dass der Schuldner auch in Raten bezahlen kann. Jetzt meint mein Chef wir können hier auf jeden Fall auch die Einigungsgebühr noch geltend machen, bzw. mit einfordern.
Ich habe hierzu nichts gefunden. Ich brauche Eure Hilfe.
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Danke im Voraus