wir haben unsere Mdtin in einer Bußgeldsache vertreten (Wahlanwalt). Unsere Vertretung begann nachdem sie den Bußgeldbescheid erhalten hatte (Bußgeld 500,00 €), wir haben Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Anschließend gab es einen Termin vor dem AG, den wir auch wahrgenommen haben.
Nun soll ich gegenüber der RSV abrechnen, da ich noch nie wirklich was mit Strafrecht am Hut hatte, hab ich mich mal durch RVG und KOmmentar sowie Internet und FOrum gewühlt
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Ich hab folgendermaßen abgerechnet
Gegenstandswert € 500,00
Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG 85,00 €
Verfahrensgebühr (Einspruch v. d. Verwaltungsbehörde) Nr. 5103 VV RVG 135,00€
Verfahrensgebühr für gerichtliches Verfahren Nr. 5109 VV RVG 135,00 €
Terminsgebühr Nr. 5110 VV RVG 215,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Mehrwertsteuer 7008
Akteneinsicht
Ich hab gelesen, dass man die auslagen des Bußgeldbescheides bei der Mandantin einfordern muss. Das wären nochmals 25 € Kosten des Verfahrens und 3,50 € Auslagen.. stimmt das?
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG Rebbie