Mehrere Vorpfändungen
Die Frage ist natürlich auch, ob die RS pro Titel 3 Maßnahmen bezahlt oder insgesamt lediglich 3 Maßnahmen übernimmt.
- domel 3008
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*zustimm*....das ist nur eine Angelegenheit, egal wie viele VZV du schon bisher gestellt hast...
aber das was ernie sagt, könnte auch noch wichtig sein, oder?
aber das was ernie sagt, könnte auch noch wichtig sein, oder?
Vielleicht sollte unterschieden werden zwischen einer Angelegenheit im Sinne der anwaltlichen Kostenrechts und einer Maßnahme aus dem Gesichtspunkt der RS-Versicherung.
- domel 3008
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ja, ist eben die Frage auf welchen Titel sich das Schreiben (Deckungszusage) der RS bezieht...
Klär das mal telefonisch mit RS ab: 3 Maßnahmen pro Titel ODER 3 Maßnahmen für diesen Versicherungsfall!
- domel 3008
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genau so würde ich das auch machen...nicht das es dann hinterher Schwierigkeiten beim Rechnungsstellen gibt..
- zmaus2003
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macht es doch nicht so kompliziert, die RSV erteilt Deckungszusage für eine Angelegenheit und nicht pro Titel
und wie gesagt, kann es der RSV egal sein wie oft du vollstreckst, abrechnen kannst du eben nur 3 Maßnahmen, den Rest trägt der Mandant
und wie gesagt, kann es der RSV egal sein wie oft du vollstreckst, abrechnen kannst du eben nur 3 Maßnahmen, den Rest trägt der Mandant