Hallo,
Wenn man eine Gutschrift erteilt, wird man ja abgefragt, ob eine automatische, manuelle oder keine RG-Nr. erteilt werden soll.
Ich habe automatisch bejaht. War dies richtig?
Ich verstehe sowieso nicht ganz den Sinn einer neuen RG-Nr.
Wenn die RG-Nr. durch Stornierung / Gutschrift fehlt, bekommt doch die Stornierung / Gutschrift eine andere RG-Nr., oder ?
Dann fehlt ja trotzdem die laufende Nr. der stornierten Rechnung, oder?
Da bei Stornierungen ja auch RG-Nummern vergeben werden, ist es da nicht besser, immer Gutschriften zu erteilen, da man doch für alle RG-Nummern Belege braucht, wie Pepsi geschrieben hat. Bei Gutschriften wird ja auch immer ein Beleg ausgedruckt. bei Stornierungen nicht.
Ich möchte nicht Schuld sein, wenn bei einer Prüfung durch das Finanzamt Belege fehlen.
Mein Chef weiß nämlich nicht, wie eine Stornierung/Gutschrift erfolgt.
Er hat nur gesagt, ich soll mich erkundigen, notfalls über RA-Micro, damit später keine laufende RG-Nr. fehlt!
Sonst weiß auch niemand Bescheid im Büro.
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