Immer diese Verzögerungen
Ich würde da mal ne Dienstaufsichtsbschwerde machen. Was meinst wie schnell die Sache funzt.
oder auch nicht, kommt immer darauf anRapunzel hat geschrieben:Ich würde da mal ne Dienstaufsichtsbschwerde machen. Was meinst wie schnell die Sache funzt.
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Vielleicht sollte man vorher mal den Richter anrufen.
Auf was soll es denn nach so langer Zeit noch ankommen?BabyBen hat geschrieben:oder auch nicht, kommt immer darauf anRapunzel hat geschrieben:Ich würde da mal ne Dienstaufsichtsbschwerde machen. Was meinst wie schnell die Sache funzt.
Also ich habe ehrlich gesagt noch nie nen Richter direkt angerufen. Bin immer davon ausgegangen, dass die sich erstmal bei einer Beschwerde die Akte kommen lassen, um zu prüfen, was überhaupt los ist. Abgesehen davon sind Richter ja auch schwer zu erreichen.Davy Jones’ Locker hat geschrieben:Vielleicht sollte man vorher mal den Richter anrufen.
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Der Richter ist derjenige, gegen den die Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht würde, denn er ist es der im Moment über die Erinnerung entscheidet. Bei dem hakt es.
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Wir haben die Info bekommen, dass ab sofort die Anträge auf BRH, VKH und PKH erst nach 6 Monaten bearbeitet werden wegen Überbelastung des Personals beim AG. Klasse, wovon soll die Kanzlei die nächsten 6 Monate "leben"? Ich bitte nun mit schöner Regelmäßigkeit um Sachstand, bis gezahlt wird....lach, das hilft sogar.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Ablehnungen, Nachfragen usw. nur eine Verzögerungstaktik sind, damit die Gelder nicht so schnell ausgeschüttet werden.
Wir haben nun beschlossen, dass wir in VKH- bzw. PKH-Verfahren, bei denen uns bekannt ist, dass ein hoher SW entsteht, einen Kostenvorschuss zu beantragen. Und auch das funktioniert bislang.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Ablehnungen, Nachfragen usw. nur eine Verzögerungstaktik sind, damit die Gelder nicht so schnell ausgeschüttet werden.
Wir haben nun beschlossen, dass wir in VKH- bzw. PKH-Verfahren, bei denen uns bekannt ist, dass ein hoher SW entsteht, einen Kostenvorschuss zu beantragen. Und auch das funktioniert bislang.
@shira
und das ist mal wieder typisch sinnlos, denn dem gericht entsteht damit im endeffekt ja noch mehr arbeit, einmal für die vorschussbewilligung und einmal für die abrechnung. ich versteh manchmal nicht, warum sich die gerichte so anstellen... ich hoffe nur dass bald dieses schadensersatzgesetz durchkommt
und das ist mal wieder typisch sinnlos, denn dem gericht entsteht damit im endeffekt ja noch mehr arbeit, einmal für die vorschussbewilligung und einmal für die abrechnung. ich versteh manchmal nicht, warum sich die gerichte so anstellen... ich hoffe nur dass bald dieses schadensersatzgesetz durchkommt
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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