Gegner umgeht Anwalt
Hi! Letzte Zeit haben wir immer wieder damit zu tun, dass Gegner unsere Mandanten direkt kontaktieren und versuchen, uns umzugehen. Sogar BEhörden und gegnerische Rechtsanwälte! Die Dreistigkeit scheint Trend zu sein. Ich möchte die Gegner in solchen Fällen auf irgendeine gesetzliche Vorschrift hinweisen, finde aber im BGB unter §§ 160, 170 ff. nichts wirklich passendes...Wo steht drin, dass wenn ein RA bevollmächtigt ist, in dieser Angelegenheit die ZUstellungen ausschließlich über ihn zu laufen sind? Könnte mir vielleicht jemand helfen?
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Schreibt ihr in euren Schreiben immer, dass die Korrespondenz ausschließlich über euch zu erfolgen hat? Wenn ja, dann finde ich es wirklich dreist, wenn sich die Gegner trotzdem an eure Mandanten wenden.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 29
- Registriert: 05.02.2008, 21:09
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Meinste vielleicht § 12 BORA?
http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsreg" target="blank ... .07.03.pdf
Dann wäre noch § 25 BORA zu beachten!
http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsreg" target="blank ... .07.03.pdf
Dann wäre noch § 25 BORA zu beachten!