#47
14.07.2010, 14:41
Hm, keine Ahnung, ob meine Frage jetzt unbedingt hierher paßt, aber ich find keinen besseren alten Fred...
Wenn das schriftliche Verfahren angeordnet wurde und ich durch "insolvenzbekanntmachungen.de" sogar rechtzeitig auf einen Schuldner gestoßen bin, daß ich noch anmelden konnte, kann ich doch noch vor dem Prüftermin einen Antrag auf Versagung der RSB hinterherschicken, oder?
Ich mein', wenn wir im außergerichtlichen Versuch wenige Monate vorher zustimmen und kriegen keinen Eröffnungsbeschluß und keine Mitteilung vom Treuhänder, ist doch die Wahrscheinlichkeit recht groß, daß wir nicht angegeben worden sind. Oder könnte es dafür noch andere Gründe geben?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte