ich habe ein Problem mit einer HVT-Gebühr, die der Revisor mir streichen will:
der Mandant ist zum Termin nicht erschienen, der Anwalt schon. Gebühr haben wir dann angemeldet. Revisor sagt aber: da zwecklose (versuchte) Verteidigung keinen Erstattungsanspruch auslöst, bekommen wir die Gebühr auch nicht. Durch das schuldhafte Wegbleiben des Angeklagten hätte der Termin nicht stattfinden können. Und somit gehören die Gebühren nicht zu den erstattungsfähige Auslagen des Angeklagten (in einem weiteren Termin erging ein Teilfreispruch). Es gibt zig Entscheidungen die das bestätigen.
![Fechten :fecht](./images/smilies/streit2.gif)
Any tipps?!
Gruß
Angelika