Ich muss eine Stundenhonoraraufstellung schreiben, weiß aber leider nicht was da genau reingehört und was es da für Kürzel gibt.
Wer kann mir denn genau sagen, was da reingehört, bzw. in welchem Gesetz das drinnen steht?
Vielen Dank im voraus
Stundenhonorarvereinbarung wie was?
- gabrielle
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auf jeden Fall § 3 a RVG und § 34 Abs. 1 S. 1 RVG beachten. Außerdem kannst Du Dir Muster für Honorarvereinbarungen dort abrufen:
http://www.anwaltsverein.de/interessenv ... ebühren.de
http://www.anwaltsverein.de/interessenv ... ebühren.de
... nicht -vereinbarung ???Stundenhonoraraufstellung
Ist ja wieder geiles Rätselraten hier
- Lämmchen
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Nati in der Aufstellung steht bei uns immer genau drin,
- in welcher Akte
- welcher Anwalt
- was genau gemacht hat (z. B. Telefonat mit Mandant, Schreiben an Mandant, Weiterleitung des Schreibens der RSV an den Mandanten, Kostenfestsetzung etc.)
- wie lange das gedauert hat,
- welcher Stundensatz berechnet wurde und möglichst noch das dann berechnete Honorar (z. B. zwei Stunden zu je 300 € = 600 €)
Meintest Du das?
- in welcher Akte
- welcher Anwalt
- was genau gemacht hat (z. B. Telefonat mit Mandant, Schreiben an Mandant, Weiterleitung des Schreibens der RSV an den Mandanten, Kostenfestsetzung etc.)
- wie lange das gedauert hat,
- welcher Stundensatz berechnet wurde und möglichst noch das dann berechnete Honorar (z. B. zwei Stunden zu je 300 € = 600 €)
Meintest Du das?
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
ja, aber da musses doch eine Erfassungsmöglichkeit in RA-M geben... !! dort sieht man doch dann, was ausgefüllt werden muss