Hallo Leute,
brauche mal schnell eure Hilfe. Ein PfÜb wurde beantragt gegen 2 Schuldner. Im Forderungskonto wurden die Rechtsanwaltsgebühren für jeden Schuldner einzeln ausgewiesen.
Ist das jetzt richtig, wenn ich gegenüber dem Mandanten die 0,3 Verfahrensgebühr für PfÜb zweimal abrechne?
Danke vielmals im Voraus.
PfÜb 2 Schuldner - Abrechnung gegenüber Mandant
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Bei nur einem Pfüb kann ich auch nur einmal 0,3 abrechnen oder bin ich da voll falsch?
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- Bino
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Oh, jetzt verunsicherst Du mich. Also beim ZV geht das zweimal, aber Pfüb
Wenn ich ehrlich bin, rechnen wir die zwar nur einmal ab, aber ich dachte, bei PfÜb geht auch zweimal, moment, ich gucke mal nach.
Wenn ich ehrlich bin, rechnen wir die zwar nur einmal ab, aber ich dachte, bei PfÜb geht auch zweimal, moment, ich gucke mal nach.
- Bino
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Also ich kann dem "Enders" nicht entnehmen, dass es da bei PfÜb eine Ausnahme gibt.
"ZV-Maßnahmen gegen mehrere Schuldner sind stets gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten. Dies auch dann, wenn mehrere Schuldner aus einem Titel zur Zahlung verpflichtet sind."
"Für jede ZV-Maßnahme gegenüber jedem Schuldner entsteht also eine gesonderte 0,3 Gebühr Nr. 3309."
"ZV-Maßnahmen gegen mehrere Schuldner sind stets gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten. Dies auch dann, wenn mehrere Schuldner aus einem Titel zur Zahlung verpflichtet sind."
"Für jede ZV-Maßnahme gegenüber jedem Schuldner entsteht also eine gesonderte 0,3 Gebühr Nr. 3309."
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ja das ist klar aber Jappi hat doch geschrieben EIN pfüb - wenn gegen jeden ein pfüb wäre ist klar mit den 2 gebühren aber bei nur einem pfüb ...
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... auch eine einheitliche Maßnahme gegen z.B. ein Ehepaar bringt zweimal Vollstreckungskosten.
Ich kämpfe gerade durch, dass ich dazu noch die Erhöhung bekomme, weil wir zwei Mandanten hatten.
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das ist ja super - hab ich wieder was gelernt von euch
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