![Auf den Arm nehmen :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
Kurz vor dem Wochenende habe ich noch eine Frage, vielleicht weiß ja jemand schnell Rat
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Pkw Reparaturwürdig.
Im Gutachten steht als Rep.dauer 4-5 Tage (noch blöder kann man es nicht angeben
![Neutral :|](./images/smilies/icon_neutral.gif)
Ich habe vom Unfalltag bis zur Gutachtenerstellung 3 Tage angesetzt zzgl. 5 Tage gemäß Gutachten.
Nun setzt die gegn. HV natürlich gem. Gutachten den unteren Schnitt, also 4 Tage, an.
Das möchte ich so eigentlich nicht durchgehen lassen. Schließlich handelt es sich hier um 65 € (auch wenn das eigentlich wenig ist, aber trotzdem :twisted:
Wie könnte ich nun begründen, dass die gegn. HV tatsächlich 5 Tage (wie von mir auch angesetzt) zahlt.