kurz zum sachverhalt:
wir haben für einen österreichischen Anwalt eine ZV-Sache in Deutschland übernommen. hierfür mussten wir den Titel für vollstreckbar erklären lassen. meine kollegin meinte nun, dass man da ne 1,3 nach 3100 abrechnen kann. ich bin mir da allerdings nich sicher.
kann mir jemand von euch weiterhelfen?
danke schon mal.
Abrechnung Vollstreckbarerklärung eines Titels
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- Registriert: 04.09.2006, 22:24
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Guck mal hier:
http://www.foreno.de/brago-rvg-synopse.php
Vorher § 47 Abs. 1 BRAGO jetzt VV 3100 ff. RVG.
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Vorher § 47 Abs. 1 BRAGO jetzt VV 3100 ff. RVG.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.