Hallo,
kann mir jemand sagen, welchen Gegenstandswert ich für die Erstellung eines Gewerbemietvertrages als Grundlage nehmen kann. Ich habe im Internet schon alles gefunden, von 2 bis 3x12 Mieten.
Ich danke euch.
Lg
Yvi
Gegenstandswert Gewerbemietvertrag
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§§ 23 (3) RVG, 25 (1) KostO:
Handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, nimmst du nach § 25 (1) Satz 2 KostO den Wert aller Leistungen des Mieters dreier Jahre. Handelt es sich um einen befristeten Vertrag, ist der Wert aller Leistungen des Mieters während der ganzen Vertragsdauer anzusetzen.
Handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, nimmst du nach § 25 (1) Satz 2 KostO den Wert aller Leistungen des Mieters dreier Jahre. Handelt es sich um einen befristeten Vertrag, ist der Wert aller Leistungen des Mieters während der ganzen Vertragsdauer anzusetzen.
Danke für die Antwort. Aber was bedeutet denn, "In keinem Fall darf der Wert den fünfundzwanzigfachen Betrag der einjährigen Leistung übersteigen"? In meinem Fall habe ich einen befristeten Vertrag (10 Jahre).
LG
LG
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