Hey Jeannie, komm zurück! Der Korken ist noch nicht auf der Flasche!
Danke Jojo, was würde ich ohne dich machen...
Die 3104 hab ich natürlich in der Abrechnung berücksichtigt, wurde auch anstandslos aus dem gesamten Wert reguliert. Mir gings vornehmlich darum zu zeigen, dass die Anrechnung gem. § 15 RVG auf die entspr. Gebühren erfolgt ist.
OK, § 779 BGB findet hier keine Anwendung, das reine Arbeitszeugnis wurde in den Vergleich mit aufgenommen, was den Vergleichsmehrwert auslöst, also nix mit § 23 BRAGO. Denke ich.
Was ich nur immer noch nicht verstehe ist die Tatsache, dass hier eine Entscheidung bezüglich eines Gesetztes Anwendung finden soll, das hier gar nicht zum Tragen kommt, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind (der Rechtsstreit ist aus 2009, also nur RVG).
Hab ich einen Denkfehler oder ist was an mir vorbeigegangen....
Mein Dank währt ewig, wenn du mir das erklären könntest.
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)