Gerichtskosten muss ich tragen?
Wir sind 4 Auszubildende und 3 Festangestellte (Buchahltung, Schreibkraft, ZV)... ich habe in 6 Wochen Prüfung und jetzt das kurz vor Schluss... ich weiß echt nicht wie ich mich da verhalten soll... Wenn ich mich weigere, macht er einen riesen Aufstand...
natürlich wirs du dich dagegen wehren!! geh hin und sag dass du nicht bereit bist das zu zahlen!! wirst du da übernommen oder haste den eh in 6 wochen los?ich weiß echt nicht wie ich mich da verhalten soll... Wenn ich mich weigere, macht er einen riesen Aufstand...
- Refa_Cologne_M
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Dann schalte die RAK ein, er darf dir das nicht in Rechnung stellen, damit verstösst er gegen seine Berufsordnungmousse hat geschrieben:Wir sind 4 Auszubildende und 3 Festangestellte (Buchahltung, Schreibkraft, ZV)... ich habe in 6 Wochen Prüfung und jetzt das kurz vor Schluss... ich weiß echt nicht wie ich mich da verhalten soll... Wenn ich mich weigere, macht er einen riesen Aufstand...
- jojo
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Mh, das mit der BRAO sehe ich aber nicht...
Ich würde sagen es gilt das übliche Haftungsverhältnis:
Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dein Problem scheint mir aber ehr zu sein, dass du Ärger bekommst, wenn du nicht zahlst, wie begründet auch immer.
Lass es dir doch vom Lohn abziehen und klage es nach bestandener Abschlussprüfung ein
Ich würde sagen es gilt das übliche Haftungsverhältnis:
Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dein Problem scheint mir aber ehr zu sein, dass du Ärger bekommst, wenn du nicht zahlst, wie begründet auch immer.
Lass es dir doch vom Lohn abziehen und klage es nach bestandener Abschlussprüfung ein
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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hehe, des mit einklagen is ja mal gut. aber wegen 75 € ne klage einreichen
dann lieber erst mit der RAK reden.
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Grüßle Sassi
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[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
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Sehe ich nicht ganz so. Die Klage ist nach PKH-Erteilung erst eingereicht worden. Die Urschrift sowie die begl. Ablichtung sind doch wohl vom RA unterschrieben worden!!!!
Ich würde es nicht zahlen. Vor alle, weil Du auch für die Landeskasse nicht der Gebührenschuldner bist. Die Rechnung geht an den Absender: RA!
Ich würde es nicht zahlen. Vor alle, weil Du auch für die Landeskasse nicht der Gebührenschuldner bist. Die Rechnung geht an den Absender: RA!
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Das Problem scheint mir hier aber weniger die m.E. eindeutige Rechtslage zugunsten von mousse zu sein, sondern vielmehr der Aufstand des Anwaltes.
Kann ich da auch irgendwie verstehen, so kurz vor der Prüfung.
Klar, für 75,00 kann man klagen....sofern man nix anerkennt, sondern sich das kommentarlos abziehen lässt...
Kann ich da auch irgendwie verstehen, so kurz vor der Prüfung.
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Aber ich mein wenn du nicht übernommen wirst!!! dann sagste ihm Nein das zahlen Sie hübsch selbst.
Wenn er dir Stress macht biste halt krank! Pech für Ihn.
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