hätt da ma wieder ein Problemschen:
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Also, hab hier EINE Akte, in welcher ich von einem Inso-Verwalter ZWEI Schreiben gekriegt habe mit der Bitte um Forderungsanmeldung. Ich habe auch zwei Fdg.-Anmeldungen rausgeschickt.
Das kommt deswegen, weil mein Schuldner eine GbR (bestehend aus zwei Leuten) ist. Ich habe zwei Schuldner mit einer Forderung.
Meine Frage hierzu wäre:
Kann ich jetzt zwei Rechnungen für die Insolvenz-Forderungsanmeldung an meine Mandantin schreiben oder nur eine?