Hallo,
ich habe hier einen KfB nach einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Nach Zustellung der Verfügung hat der Mandant die Gegenseite gem. 926, 936 ZPO aufgefordert Klage in der Hauptsache zu erheben. Die Frist für die Klageerhebung durch die Gegenseite läuft noch, aber hinsichtlich des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist hier jetzt die Kostenfestsetzung eingegangen und ich weis nicht so richtig, wie ich damit umgehen soll
Hat da mal jemand einen Tipp?
Danke!
Kostenfestsetzungsbeschluss, richtiges Rechtsmittel?
- sunshine24
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Laut Überschrift geht es hier jetzt nur um das Rechtsmittel gegen den Kfb?und ich weis nicht so richtig, wie ich damit umgehen soll
Also, ist die Beschwer bis 200,00 € kannste dagegen Erinnerung einlegen, über 200,00 € sofortige Beschwerde. Beides hat ne Frist von 2 Wochen ab Zustellung.
Oder wolltest du was anderes wissen?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Rechtsmittel gegen einen Beschluss ist die Beschwerde, aber was genau möchtest du denn machen? Das Verfahren über die einstweilige Verfügung ist wohl abgeschlossen, Klage ist jetzt ein anders Paar Schuhe.
Was genau meinst du?
Nach Ablauf der Rechtmittelfrist vollstrecken würd ich sagen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Ok, ich versuche es nochmal anders....
Wenn die Gegenseite jetzt keine Klage einreicht, dann wird die einstweilige Verfügung durch Urteil aufgehoben, weil sonst der Anspruch auf rechtliches Gehér des Mandanten verletzt wàre. Das gleich gilt, sollte die Gegenseite im Klageverfahren unterliegen. Es ist also denkbar, dass sich das Ergebnis des einstweiligen Verfahrens durch das Hauptsacheverfahren ändert. Das muss doch ggf. in den Kosten und der Kostenfestsetzung Niederschlag finden. Wenn der Mandant jetzt die Kosten bezahlt und die Gegenseite dann nicht klagt, wird die Verfügung aufgehoben, unser Mandant müsste die bezahlten Kosten geltend machen und die eigenen anmelden....klingt mir sehr kompliziert....kann man die Kosten des einstweiligen Verfahrens nicht irgendwie mit in die Hauptsache mit "einflechten"?
Wenn die Gegenseite jetzt keine Klage einreicht, dann wird die einstweilige Verfügung durch Urteil aufgehoben, weil sonst der Anspruch auf rechtliches Gehér des Mandanten verletzt wàre. Das gleich gilt, sollte die Gegenseite im Klageverfahren unterliegen. Es ist also denkbar, dass sich das Ergebnis des einstweiligen Verfahrens durch das Hauptsacheverfahren ändert. Das muss doch ggf. in den Kosten und der Kostenfestsetzung Niederschlag finden. Wenn der Mandant jetzt die Kosten bezahlt und die Gegenseite dann nicht klagt, wird die Verfügung aufgehoben, unser Mandant müsste die bezahlten Kosten geltend machen und die eigenen anmelden....klingt mir sehr kompliziert....kann man die Kosten des einstweiligen Verfahrens nicht irgendwie mit in die Hauptsache mit "einflechten"?
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Ich übergebe an die anderen ...
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sorry, aber die Überschrift versteht man so, dass du nicht weißt, was für ein Rechtsmittel gegen den KFB einlegen kannst ... trotzdemRechtsmittel wàre die Einwendung...das ist klar...unter 200,-€
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Ja, ist es, aber der Thread ist auch schon bald 1 1/2 Jahre alt
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.