Hallo,
wir haben ein Vermögensverzeichnis eines Schuldners vom 10.04.2007 in dem folgendes angegeben wurde:
Monatl. Einkünfte: netto 1.600,00 €
Rentenanwartschaften: Beginn noch nicht absehbar (Bfa Berlin)
Ansprüche auf Rückerstattung/Vergütung von Steuern: ja, und zwar Einkommenssteuer/Kirchensteuer
Ansprüche aus Mietverträgen: 1.) Mieteinnahmen aus Wohnungsvermietung ... Str., 1. Mieter 530 €, 2. Mieter 520 € 2.) Mieteinnahmen aus Wohnungsvermietung ...Str., Mieter 385 €
Grundvermögen: ja, zwei Wohn- und Gebäude Freifläche, 1. 1/2 Miteigentum, 2. ganzer Anteil an Wohnung vorder Teil
Belastung: 1. ca. 210.000,00 €, 2. ca. 65.000,00 €
Sodann haben wir Anträge auf Erlass eines Pfübs gestellt, dem auch entsprochen wurde (Bfa, heute Deutsche Rentenversicherung, Finanzamt). Von der Rentenversicherung erhielten wir eine Nachricht, dass die Zahlung nicht geleistet werden können, da dem Schuldner keine Leistungen gewährt werden. Beim FA ist nichts zuholen gewesen.
Am 11.11.2008 erhielten wir ein Schreiben des ehemaligen Arbeitgebers des Schuldners , in dem geschrieben stand, dass der Schuldner, für den er eine Pfändungszahlung von 66,40 € entrichtete, zum 31.10. aus seinem Unternehmen ausgeschieden ist.
Daraufhin beantragten wir die erneute Abgabe der EV.
In dem neuen Vermögensverzeichnis steht:
739,50 € Arbeitslosengeld
Ansprüche aus Mietverträgen: Keine Änderung ggü der letzten EV sowie der Rest auch.
Wie kann ich jetzt weiter verfahren? Ist die Akte somit erledigt und ich rechnen nur noch ggü unserer Mandantin ab, weil nichts mehr zu holen ist? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Erneute Abgabe der EV
Prüfen, ob die Mieter als Drittschuldner in Anspruch genommen werden können bzw. diese in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist eigentlich die Forderung? Ich würde zunächst erstmal in die Grundbücher gehen.
- Bino
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Hab ich auch schon überlegt, aber mir kam es einfacher vor, an die Mieten heranzukommen, wenn man bedenkt, dass er einmal nur 1/2 Miteigentum hat und dann bei der Höhe der Belastungen. Da müsste man erstmal den Wert in Erfahrung bringen ...Ich würde zunächst erstmal in die Grundbücher gehen.
Aber nicht bei Wohnung Nr. 2Bino hat geschrieben:Hab ich auch schon überlegt, aber mir kam es einfacher vor, an die Mieten heranzukommen, wenn man bedenkt, dass er einmal nur 1/2 Miteigentum hat und dann bei der Höhe der Belastungen. Da müsste man erstmal den Wert in Erfahrung bringen ...Ich würde zunächst erstmal in die Grundbücher gehen.
- Bino
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Stimmt natürlich, jetzt verstehe ich das wenigstens auch, wie das da zusammengehört. Danke
Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass man beim Pfänden der Miete ganz schnell Geld bekommt. Also zumindest hatte ich bisher das Glück. Die Mieter hatten jeweils Angst, dass sie eine Kündigung bekommen (keine Ahnung, wie sie darauf kamen), und haben ganz brav das Geld überwiesen.
Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass man beim Pfänden der Miete ganz schnell Geld bekommt. Also zumindest hatte ich bisher das Glück. Die Mieter hatten jeweils Angst, dass sie eine Kündigung bekommen (keine Ahnung, wie sie darauf kamen), und haben ganz brav das Geld überwiesen.
Wat meinste, was die Miete wohl ist, genau abgetreten an die Bank, wenn die Bank einmal die Mücken nicht bekommt, kommt eine alte Abtretungserklärung. Die Schulden bedienen kann der Schuldner mit seinem jetzigen Einkommen nicht mehr.