nein nein nein
warte mal
lass mich nochmal überlegen ob hier der 985 überhaupt greift und demnach überhaupt vorang hätte ARGH
warte ma
EA I Frage Nr. 1
*lach* ja, ich warte... Ich grüble eh schon die ganze Zeit darüber nach,
ob ich denn nun 812 und 985 prüfen muss, oder
ob es reicht, wenn ich mich für eine Anspruchsgrundlage entscheide und die dann begründe.
ob ich denn nun 812 und 985 prüfen muss, oder
ob es reicht, wenn ich mich für eine Anspruchsgrundlage entscheide und die dann begründe.
Viele Grüße
Jennie
Jennie
Na, na, na... Nur unter bestimmten Voraussetzungen!!!985 ist spezieller als 812 --> 985 hat vorrang!!!
Ich habe mir gemerkt, was ich zuerst und auch hauptsächlich prüfe:
Ist ein VERPFLICHTUNGSGESCHÄFT unwirksam... (also zB Kaufvertrag - wegen Fehlen rechtilchem Grunde) - 812 I
Ist ein Erfüllungsgeschäft wirksam (Eigentum konnte zB durch unwirksame Schenkung nicht übertragen werden) - 985
Wenn du bei Frage I auf 985 eingehst, dann befürchte ich, dass es schwer wird, die Kurve wieder zur eigentlichen Frage zu stellen.
Hast du Eigentum am Geld? Mr. Black hat das vor kurzem mal sehr gut erklärt.
Grundsätzlich wird doch bei Herausgabeansprüchen wegen Geld auf den abstrakten Geldwert abgestellt.
Wenn du die Herausgabe verlangst am Geld, dann verlangst du genau DAS Geld zurück, was du dem (hier) Händler gegeben hast. Macht das Sinn? Eher nicht. Denn, wenn die Leistung unmöglich wird, weil zB "deine" Scheine an einen Kunden herausgegeben worden sind, wird er von seiner Verpflichtung auf Herausgabe befreit.
Verstehst du?? Ich würde den daher grds. erst mal weglassen. Hast du am Ende noch genug Platz und so, dann kannst du es kurz erwähnen. Aber hier stimmt das mit dem Vorrang des 985 mal nicht!!
@StineP, ja, Immi hat sich oben verbessert. Ich bin in meiner Lösung auch nur von 812 ausgegangen. Habe 985 gar nicht erwähnt. War nur kurz irritiert, weil mir beim Schreiben der 985 plötzlich in den Sinn gekommen ist. Trotzdem Danke für Deine ausführliche Antwort, war trotzdem hilfreich
Viele Grüße
Jennie
Jennie
Sitze nun auch endlich an der Frage 1.
Habt Ihr auch etwas darüber geschrieben, dass A von seinen Eltern vertreten wird? Da er ja noch minderjährig ist und somit die Eltern für A das Geld zurückfordern müssen oder geht das zu weit in Detail?
Habt Ihr auch etwas darüber geschrieben, dass A von seinen Eltern vertreten wird? Da er ja noch minderjährig ist und somit die Eltern für A das Geld zurückfordern müssen oder geht das zu weit in Detail?
Prima, dachte schon, dass das dann vielleicht zu viel wäre, aber dann kann ich das ja gut schreiben.