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Andreas
#1
23.02.2006, 09:36
Tja - die Überschrift sagt eigentlich schon alles :
Ist ein Weingut vorsteuerabzugsberechtigt ?
Wo könnte ich ggf. anfangen, nachzulesen ?
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Kathy
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#2
23.02.2006, 09:54
Im Umsatzsteuergesetz
Das ist das einzige was ich dazu sagen kann. Steuerrecht ist mein Fach des Grauens.
MfG Kathy
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happykitcat
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#3
23.02.2006, 10:28
Hi Andreas,
wenn du dir nicht sicher bist, warum fragst du nicht einfach beim Weingut nach (sofern es eure Mandantschaft ist)?
Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass der Betrieb eben nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Sofern das Weingut vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann müsste es der Winzer oder Betriebsinhaber ja eigentlich wissen.
Ansonsten kann ich auch nur auf das Umsatzsteuergesetz verweisen.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
![Milchtrink-Katze :katze3](./images/smilies/katze3.gif)
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Andreas
#4
23.02.2006, 10:48
Es ist die Gegenseite, die einen Kostenausgleichungsantrag stellt
Hm, mal nachher mit Chef reden.
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auf jeden Fall für eure Antworten.
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wifey
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#5
23.02.2006, 12:34
Sonst frag doch einfach mal beim zuständigen Finanzamt nach - manchmal helfen die den kleinen dummen ReNos ganz gerne (zumindest in PB)
![Telefon :tel](./images/smilies/telefon.gif)
Viele Grüße
ich