ICH HABBBSSS
http://www.jura.uni-rostock.de/winkler/ ... _C_SKR.pdf
EA I - Ideen und Gedanken
na das nenn ich ma motivation, auch wenn ich schon wieder vergessen habe, wo du wann wie refawi machst, ja net mit uns.... aber du hast die unterlagen oder so...hach keine ahnung mehr
irgendwie ist mir das letzte zu kompliziert... da sind Fragen irgendwas lateinisches und wieder Fragen...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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Sacht mal, spinnt ihr? Wo nehmt ihr die Zeit her, an einem Nachmittag hier 4 Seiten zu schreiben? *pfft... Kriegt man ja die Krise
Also ich fühl mich da jetzt nich angesprochen - ich bin damit total überfordert!
Das waren alles die anderen
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ME müsste der Eigentümer der Verkäufer sein, da die Übergabe bzw. die Übereignung ohne Rechtgrund erfolgt ist - Kaufvertrag war ja schwebend unwirksam und wurde dann nichtig.
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
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Also ich bin der Meinung, dass A (Sohn) Eigentümer des Geräts ist.
a) Das Erfüllungsgeschäft (Übergabe) mit dem Händler ist wirksam, da es nur ein rechtlicher Vorteil ist. Die Verpflichtung das Geld zu zahlen gehört zum Verpflichtungsgeschäft, deshalb hier kein rechtlicher Nachteil.
b) Das Erfüllungsgeschäft mit B.B ist unwirksam, da A hier einen rechtlichen Nachteil hätte, er würde ein dingliches Recht aufgeben.
Also ist weiterhin A Eigentümer
a) Das Erfüllungsgeschäft (Übergabe) mit dem Händler ist wirksam, da es nur ein rechtlicher Vorteil ist. Die Verpflichtung das Geld zu zahlen gehört zum Verpflichtungsgeschäft, deshalb hier kein rechtlicher Nachteil.
b) Das Erfüllungsgeschäft mit B.B ist unwirksam, da A hier einen rechtlichen Nachteil hätte, er würde ein dingliches Recht aufgeben.
Also ist weiterhin A Eigentümer
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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@ smilie: das habsch auch gesagt, ich finde es wichtig, dass man zunächst sagt der war schwebend unwirksam und ist dann nichtig geworden, weil die eltern dem nicht zugestimmt haben.
[size=85]capture life - create art[/size]