wir haben am 21.08.08 - ohne Kennntis der Gesetzesänderung - GS bestellt. Nach Rücksprache mit der zust. Rechtspflegerin haben wir Nachbeurkundung folgenden Inhalts - unter Hinzusetzung des Vorschlags von Kordu (
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
"Wir haben in der notariellen Verhandlung vom 21. August 2008 – UR-Nr. T 52/2008 des amtierenden Notars - eine Grundschuld über € 71.000,00 zugunsten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, bestellt. Wir erklären hiermit im Nachgang zu der vorgenannten Urkunde, dass die Grundschuld nicht fällig ist, so dass der Passus entsprechend aus dem Bewilligungsinhalt herauszunehmen ist.
Des Weiteren erklären wir:
Die Grundschuld ist erst nach erfolgter Kündigung mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten fällig. Aus diesem Grund hat die Gläubigerin zurzeit keinen An-spruch, eine vollstreckbare Ausfertigung zu verlangen. Nach eingehender Belehrung über die damit verbundenen Gefahren weisen die Darlehensnehmer den Notar an, der Gläubigerin ohne Nachweis der Fälligkeit sofort eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen."
Die Bank habe ich gebeten, die bereits erteilte vollstr. Ausf. zurückzusenden und will dieser dann neue vollstr. Ausf. der GS-Bestellung, verbunden mit der Nachbeurkundung, erteilen.
Wie muss jetzt der Vollstr.Text lauten? Muss ich ausdrücklich auf die Nachtragsurkunde hinweisen? Nachtragsurkunde erhält ja wohl keinen Vollstreckbarkeitsvermerk. Bin im Moment etwas "zugenagelt".
Vielleicht hat das ja jemand von Euch schon machen müssen und kann mir sagen, wie er das getan hat. Jede Ausf. extra Ausf-Verm., einmal mit, einmal ohne VollstrVermerk?
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Wäre für rasche Hilfe sehr dankbar, da die Eintragung der GS eilt!
Lieben Gruß und besten Dank im Voraus, Margot.