Hallo zusammen,
will meinem Mandanten gerade die Zwangsversteigerung "schmackhaft" machen.
Jetzt steh ich auf dem Schlauch - Die Kosten, die der Mandant hat (Verkehrswertgutachten, Gerichtskosten, Anwaltskosten), kriegt er die zurück, falls der Versteigerungserlös entsprechend ausreichend ist?
Vielen Dank vorab.
Zwangsversteigerung-Kostenerstattung?
- Claudia
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Alles? 109 zvg irritiert mich irgendwie, hab aber keinen Kommenar...:
Aus dem Versteigerungserlöse sind die Kosten des Verfahrens vorweg zu entnehmen, mit Ausnahme der durch die Anordnung des Verfahrens oder den Beitritt eines Gläubigers, durch den Zuschlag oder durch nachträgliche Verteilungsverhandlungen entstehenden Kosten
Aus dem Versteigerungserlöse sind die Kosten des Verfahrens vorweg zu entnehmen, mit Ausnahme der durch die Anordnung des Verfahrens oder den Beitritt eines Gläubigers, durch den Zuschlag oder durch nachträgliche Verteilungsverhandlungen entstehenden Kosten